Ihre Einschätzung des Gefährdungspotenzials von Ku-Klux-Klan-(KKK)-Gruppierungen in Deutschland legt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Dr 19/26198) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (BT-Dr 19/25230) dar. Danach beschränken sich diese Gruppierungen auf die interne Kontaktpflege und die Durchführung von KKK-spezifischen Riten sowie auf die Festigung der eigenen Ideologie. Dabei betrieben Teile eine offensive rassistische Agitation. Die meisten Mitglieder lehnten Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele ab. Den Rest des Beitrags lesen »