Die 8. Kammer hat den Eilantrag des wegen der Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) verurteilten tunesischen Antragstellers Kamel S. abgelehnt. Mit diesem hatte er u.a. den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Gewährung von Abschiebungsschutz sowie Eilrechtsschutz gegen seine Ausweisung aus dem Bundesgebiet begehrt. Damit ist es der Städteregion Aachen nunmehr möglich, den 42-jährigen Tunesier, der zuletzt seinen Wohnsitz in Aachen hatte und derzeit eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten in der JVA Dortmund verbüßt, nach Tunesien abzuschieben. Zur Begründung heißt es: Den Rest des Beitrags lesen »




