OLG Düsseldorf: Verfahren gegen mutmaßlichen IS-Unterstützer Kevin T. aus Neuss

In dem Strafverfahren gegen den heute 22-jährigen Kevin T. aus Neuss und die 17-jährige Amal E. hat der 7. Strafsenat des OLG Düsseldorf (Staatsschutzsenat) die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf zugelassen und am 18.12.2017 die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen (III-7 StS 4/17).

Nach der Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf vom 13.10.2017 wird Kevin T. unter anderem vorgeworfen, eine ausländische terroristische Vereinigung unterstützt (§§ 129a, 129b StGB) und eine schwere staatsgefährdende Straftat vorbereitet zu haben (§ 89a StGB). Der Mitangeklagten Amal E. wird ebenfalls vorgeworfen, eine ausländische terroristische Vereinigung unterstützt zu haben. Außerdem ist sie wegen Beihilfe zu einer schweren staatsgefährdenden Straftat und wegen Terrorismusfinanzierung (§ 98a und § 98c StGB) angeklagt.

Kevin T. soll im November und Dezember 2016 den gesondert in Österreich verfolgten Lorenz K. bei dessen Planung eines Sprengstoffanschlages unterstützt haben. Er soll ihm in seiner Wohnung in Neuss Unterschlupf gewährt haben und bei dem Bau eines Sprengsatzes behilflich gewesen sein. Zu Testzwecken soll Kevin T. gemeinsam mit dem gesondert verfolgten K. einen Sprengsatz in einem Park in Neuss zur Explosion gebracht haben. Ein weiterer für den Anschlag bestimmter Sprengkörper soll sich zu dieser Zeit in der Wohnung des Kevin T. befunden haben.

Lorenz K. soll einen Treueeid auf den sog. Islamischen Staat (IS) geschworen haben, der von einem Verantwortlichen der Vereinigung angenommen worden sei. K. soll den Plan entwickelt haben, einen Selbstmordanschlag mittels einer selbstgebauten Bombe auf Soldaten in Deutschland, voraussichtlich an der Militärbasis in Ramstein, zu verüben.

Die Angeklagte Amal E. soll sich ebenfalls mit den Zielen des IS identifiziert haben. Sie soll den gesondert verfolgten K. im Dezember 2016 in Neuss nach islamischem Ritus geheiratet haben. Als dessen „Ehefrau“ soll sie ihm durch den Verkauf ihres Mobiltelefons Barmittel verschafft haben, damit dieser Bauteile für den geplanten Sprengsatz habe kaufen können. Sie soll K. auch im Übrigen bei dessen Anschlagsplanungen unterstützt haben.

Pressemitteilung des OLG Düsseldorf Nr. 4 v. 06.02.2018

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