NdsOVG: Keine Außervollzugsetzung des Verbots von Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen und Synagogen

Der 13. Senat des NdsOVG hat einen Antrag auf einstweilige Außervollzugsetzung des Verbots von Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen und Synagogen nach der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17.04.2020 abgelehnt.

Antragsteller war ein eingetragener Verein, der sich für die Rechte der Muslime einsetzt. Der Senat hat das Verbot von Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen und Synagogen auch unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens noch als eine notwendige Schutzmaßnahme angesehen. Das Verbot wolle die gezielte Zusammenkunft zahlreicher Personen zum Zwecke auch länger andauernder gemeinsamer Verrichtungen mit Blick auf deren erhöhtes infektionsschutzrechtliches Gefährdungspotenzial unterbinden. Mildere, zur Zielerreichung gleich geeignete Mittel, wie bloße Zugangsbeschränkungen, stünden angesichts der Vielzahl von Personen und des Zusammentreffens in einem überschaubaren geschlossenen Raum nicht zur Verfügung. Die individuelle Glaubensausübungsfreiheit und auch religiöse Versammlungen unter freiem Himmel blieben zudem möglich. Der damit noch für die Gültigkeitsdauer der Verordnung bis zum 06.05.2020 verbundene Eingriff in die kollektive Glaubensausübungsfreiheit wiege zwar überaus schwer, werde aber vom öffentlichen Interesse an einer weiteren Ausbreitung des Infektionsgeschehens überwogen.

Der Senat hat den Beschluss auf Grund der ihm zur Entscheidungsfindung zur Verfügung stehenden kurzen Zeit zunächst als Tenorbeschluss gefasst; eine ausführliche schriftliche Begründung folgt zeitnah.

Der Beschluss ist unanfechtbar. (NdsOVG, Beschl. v. 23.04.2020 – 13 MN 109/20)

Pressemitteilung des NdsOVG v. 24.04.20202

2 Antworten to “NdsOVG: Keine Außervollzugsetzung des Verbots von Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen und Synagogen”

  1. Gül Nur Says:

    Danke auf jeden Fall für Ihren guten Beitrag und all die guten Beiträge.

    Gefällt 1 Person

  2. Gül Nur Says:

    Dieser Entschluss macht mir ernsthafte Sorgen. Denn Einkaufen darf man jetzt, aber Beten nicht? Ich habe das Gefühl, dass man die Religionsfreiheit am liebsten dauerhaft einschränken will. Oh oh. Ich denke wir sollten uns Pläne machen, wie wir unsere Grundrechte schützen können werden besonders als Religionsgemeinschaften.

    Like


Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: