Mit heute verkündetem Urteil hat der BayVGH der Berufung des Freistaats Bayern gegen das erstinstanzliche Urteil des VG Augsburg stattgegeben und dieses aufgehoben. Die Fortsetzungsfeststellungsklage der Klägerin wurde abgewiesen. Gegenstand des Rechtsstreits war ein gegenüber der Klägerin, einer gläubigen Muslima, ausgesprochenes Verbot, als Rechtreferendarin bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung ein Kopftuch zu tragen. Den Rest des Beitrags lesen »




