Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wuppertal hat der 3. Strafsenat des OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 25.04.2016 im Strafverfahren gegen die sog. Scharia-Polizei die Anklage gegen acht von neun Angeschuldigten zur Hauptverhandlung zugelassen. Der Senat hält nach vorläufiger Bewertung eine Verurteilung der Angeklagten wegen eines Verstoßes gegen das in § 3 Abs. 1, § 28 VersG normierte Uniformverbot für wahrscheinlich. Auf Grund einer gegenteiligen Einschätzung hatte die Strafkammer des LG Wuppertal im Dezember 2015 die Zulassung der Anklage und damit die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Den Rest des Beitrags lesen »





