HansOLG: Prozessauftakt wegen des Verdachts des versuchten Totschlags in einer Flüchtlingsunterkunft – Konversion vom Islam zum Christentum

Am Donnerstag, den 19.05.2016, beginnt um 13.00 Uhr die Hauptverhandlung im Schwurgerichtsverfahren gegen einen (geschätzt) 23-jährigen afghanischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des versuchten Totschlags. Hintergrund der Tat soll die Verärgerung des Angeklagten darüber gewesen sein, dass der Geschädigte vom islamischen Glauben zum Christentum konvertiert sei.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 18.10.2015 gegen 20.30 Uhr auf dem Gelände der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge im Hörgensweg auf den vor dem Gebäude stehenden Geschädigten zugegangen zu sein und ihm unvermittelt unter billigender Inkaufnahme tödlicher Verletzungen mit einem Teleskopschlagstock zwei wuchtige Schläge auf den Kopf versetzt zu haben. Von weiteren Schlägen sei er durch das Eingreifen von Mitarbeitern einer Sicherheitsfirma abgehalten worden. Der Geschädigte habe eine Gehirnerschütterung, eine Kopfplatzwunde am linken Scheitelbein sowie eine Platzwunde an der linken Augenbraue erlitten und habe im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts chirurgisch versorgt werden müssen. (621 Ks 2/16)

Pressemitteilung des HansOLG v. 13.05.2016

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