Der Bundesrat fordert ein grundsätzliches Verhüllungsverbot im Gericht. Er beschloss am 19.10.2018, einen entsprechenden Gesetzentwurf (BR-Dr 408/18) beim Deutschen Bundestag einzubringen. Den Rest des Beitrags lesen »
Der Bundesrat fordert ein grundsätzliches Verhüllungsverbot im Gericht. Er beschloss am 19.10.2018, einen entsprechenden Gesetzentwurf (BR-Dr 408/18) beim Deutschen Bundestag einzubringen. Den Rest des Beitrags lesen »
Der federführende Rechts- und der Innenausschuss unterstützen den Gesetzentwurf. Sie empfehlen dem Plenum, den Entwurf um drei Ausnahmen zu ergänzen. So soll das Verhüllungsverbot grundsätzlich nicht für verdeckte Ermittler und zu Sicherheitszwecken eingesetzte Polizeibeamte gelten. Außerdem sei klarzustellen, dass das Bedecken der Haare und des Halsbereichs keine Verhüllung darstellt. Den Rest des Beitrags lesen »
Der Innenausschuss hat „grünes Licht“ für eine Anhebung der jährlichen Staatsleistung für den Zentralrat der Juden in Deutschland gegeben. Mit den Stimmen aller Fraktionen billigte der Ausschuss am Mittwochvormittag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Dr 19/4457) zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat vom 06.07.2018. Den Rest des Beitrags lesen »
Der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gem. Art. 76 Abs. 1 GG mit bestimmten Änderungen beim Deutschen Bundestag einzubringen, die im Wesentlichen Ausnahmen vom Verbot der Gesichtsverhüllung vorsehen. Den Rest des Beitrags lesen »
Zur Erfüllung seiner Aufgaben sollen die Staatsleistungen für den Zentralrat der Juden ab dem Haushaltsjahr 2018 um drei auf insgesamt € 13 Mio. erhöht werden. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Dr 19/4457) zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland vom 06.07.2018 vor. Den Rest des Beitrags lesen »
Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem die grundsätzlich freie Ausübung einer Religion in Deutschland (Art. 4 Abs. 2 GG) demjenigen untersagt werden kann, dessen Handlungen offensichtlich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind. Den Rest des Beitrags lesen »
Nordrhein-Westfalen und Bayern setzen sich für ein grundsätzliches Verhüllungsverbot im Gericht ein. Sie haben am 21.09.2018 einen Gesetzesantrag im Bundesrat vorgestellt. Er wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. Den Rest des Beitrags lesen »
Der Bundesrat hat in seiner 970. Sitzung am 21.09.2018 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Dr 377/18) gem. Art. 76 Abs. 2 GG keine Einwendungen zu erheben. Den Rest des Beitrags lesen »
Nordrhein-Westfalen und Bayern setzen sich für ein grundsätzliches Verhüllungsverbot im Gericht ein. Sie haben dazu dem Bundesrat einen Gesetzesantrag zugeleitet, der am 21.09.2018 im Plenum vorgestellt und anschließend zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen wird. Den Rest des Beitrags lesen »
Im Jahr 2003 wurden die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu dem Zentralrat der Juden in Deutschland erstmals vertraglich geregelt. Gegenstand des Vertrages ist unter anderem die finanzielle Unterstützung des Zentralrats der Juden in Deutschland, die in Form einer jährlichen Staatsleistung gewährt wird. Die Vertragsparteien haben dabei vereinbart, sich nach Ablauf von fünf Jahren, beginnend ab dem Jahr 2008, über Anpassungen der Staatsleistungen zu verständigen. Mit dem Gesetzentwurf sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung der in dem Vertrag mit dem Zentralrat der Juden vorgesehenen Staatsleistung geschaffen werden. Den Rest des Beitrags lesen »
Die Bundesregierung geht entschieden gegen Kinderehen vor. Künftig ist eine Eheschließung nur noch möglich, wenn beide Heiratswillige volljährig sind. Zudem gibt es klarere Regeln für den Umgang mit Ehen, die von Minderjährigen nach ausländischem Recht geschlossen wurden. Das entsprechende Gesetz ist am 22.07.2017 in Kraft getreten. Den Rest des Beitrags lesen
Die Bundesregierung geht entschieden gegen Kinderehen vor. Künftig ist eine Eheschließung nur noch möglich, wenn beide Heiratswillige volljährig sind. Zudem gibt es klarere Regeln für den Umgang mit Ehen, die von Minderjährigen nach ausländischem Recht geschlossen wurden. Das entsprechende Gesetz hat den Bundesrat passiert. Den Rest des Beitrags lesen
Der Deutsche Bundestag hat am 01.06.2017 ein Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen. Dieses dient dem Schutz der betroffenen Minderjährigen und soll Rechtsklarheit schaffen. Dazu sieht das Gesetz Änderungen im Eheschließungs- und Eheaufhebungsrecht, des Asyl- und Aufenthaltsrechts sowie des Kinder- und Jugendhilferechts vor. Den Rest des Beitrags lesen
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen (BT-Dr 18/12377) im Bundestag eingebracht. Er ist wortgleich mit einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (BT-Dr 18/12086), den der Bundestag bereits am 28.04.2017 in erster Lesung beraten und am 17.05.2017 in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses unter die Lupe genommen hatte. Die Bundesregierung hatte ihren Gesetzentwurf unterdessen den Bestimmungen des Grundgesetzes entsprechend zunächst dem Bundesrat zugeleitet, der am 12.05.2017 eine Stellungnahme hierzu beschlossen hat. Diese sowie ihre Gegenäußerung hat die Bundesregierung nun beim Bundestag eingereicht. Den Rest des Beitrags lesen
Beim rechtlichen Vorgehen gegen die Verheiratung von Minderjährigen ist es kaum möglich, alles richtig zu machen. Das nahmen Abgeordnete und Zuhörer von einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch im Rechtsausschuss mit nach Hause. Gegenstand war ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD „zur Bekämpfung von Kinderehen“ (BT-Dr 18/12086). Mit ihm soll das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden. Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, wird abgeschafft. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen sollen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam werden. Das soll auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehen gelten. Im Alter von 16 oder 17 Jahren geschlossene Ehen sollen nicht nur wie nach geltendem Recht aufgehoben werden können, sondern in der Regel aufgehoben werden müssen. Hier soll, im Gegensatz zur Nichtigkeitserklärung bei noch jüngerer Heirat, die Letztentscheidung bei einem Gericht liegen. Den Rest des Beitrags lesen
Der Bundesrat hat in seiner 957. Sitzung am 12.05.2017 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 27.04.2017 verabschiedeten Gesetz gem. Art. 74 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 27 GG zuzustimmen (BR-Dr 336/17 [B]). Den Rest des Beitrags lesen
Wer heiraten möchte, muss künftig mindestens 18 Jahre alt sein. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, zu dem der Bundesrat am 12.05.2017 Stellung genommen hat (BR-Dr 275/17 [B]). Er soll Minderjährige in Deutschland vor zu früher Heirat schützen. Den Rest des Beitrags lesen
Die vier beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat eine Stellungnahme. Darin begrüßen sie das mit dem Gesetzentwurf verfolgte Ziel, das Kindeswohl bei der Eheschließung stärker zu berücksichtigen. Den Rest des Beitrags lesen
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, nach dem Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten bei Ausübung ihres Dienstes sowie bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug ihr Gesicht grundsätzlich nicht verhüllen dürfen. Zudem kann dort, wo eine Identifizierung notwendig und geboten ist, das Zeigen des Gesichts im Bedarfsfall auch durchgesetzt werden. Den Rest des Beitrags lesen
Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Bekämfung von Kinderehen (BT-Dr 18/12086) eingebracht. Er soll bereits am Freitag in erster Lesung beraten werden. Mit dem Gesetz soll das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden. Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, wird abgeschafft. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen sollen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam werden. Das soll auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehen gelten. Den Rest des Beitrags lesen
Das Kabinett hat am 05.04.2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen. Der Gesetzentwurf dient dem Schutz der betroffenen Minderjährigen und soll Rechtsklarheit schaffen. Er sieht Änderungen im Eheschließungs- und Eheaufhebungsrecht vor. Daneben enthält er Änderungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts sowie des Kinder- und Jugendhilferechts. Den Rest des Beitrags lesen
Der Bundesrat berät am 31.03.2017 den bayerischen Gesetzentwurf zur Strafzumessung bei kulturellen und religiösen Prägungen. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zu diesem Anlass: „Die Länderkammer muss durch eine eindeutige Regelung im Strafgesetzbuch ein ganz klares Signal setzen: Religiöse und kulturelle Prägungen des Täters, die in fundamentalem Widerspruch zu unserer Rechtsordnung stehen, dürfen kein Anlass für eine Strafmilderung sein! Den Rest des Beitrags lesen
Beamte und Soldaten sollen verpflichtet werden, ihr Gesicht bei Ausübung ihres Dienstes oder bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug nicht zu verhüllen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung“ (BT-Dr 18/11180) hervor, den der Innenausschuss am Mittwoch gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“ in modifizierter Fassung verabschiedete. Danach sollen Ausnahmen von der Neuregelung nur zu gesundheitlichen oder dienstlichen Zwecken wie beispielsweise zum Infektionsschutz beziehungsweise zum Eigenschutz möglich sein. Den Rest des Beitrags lesen
Bayern möchte darauf hinwirken, dass die religiöse oder kulturelle Prägung eines Straftäters kein Grund für eine Strafmilderung sein kann und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (BR-Dr 214/17) in den Bundesrat eingebracht. Den Rest des Beitrags lesen