Der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gem. Art. 76 Abs. 1 GG mit bestimmten Änderungen beim Deutschen Bundestag einzubringen, die im Wesentlichen Ausnahmen vom Verbot der Gesichtsverhüllung vorsehen.
Tagesordnung der 971. Sitzung des Bundesrats am 19.10.2018 (Stand: 09.10.2018) – TOP 8
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