Zur Erfüllung seiner Aufgaben sollen die Staatsleistungen für den Zentralrat der Juden ab dem Haushaltsjahr 2018 um drei auf insgesamt € 13 Mio. erhöht werden. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Dr 19/4457) zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland vom 06.07.2018 vor.
Die Erhöhung der jährlichen Staatsleistung wird mit den wachsenden Aufgaben und den neuen Anforderungen der jüdischen Gemeinschaft begründet. Der Vertrag wurde erstmals 2003 ausgehandelt und regelt die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und dem Zentralrat.
heute im bundestag Nr. 714 v. 27.09.2018
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