Der federführende Rechts- und der Innenausschuss unterstützen den Gesetzentwurf. Sie empfehlen dem Plenum, den Entwurf um drei Ausnahmen zu ergänzen. So soll das Verhüllungsverbot grundsätzlich nicht für verdeckte Ermittler und zu Sicherheitszwecken eingesetzte Polizeibeamte gelten. Außerdem sei klarzustellen, dass das Bedecken der Haare und des Halsbereichs keine Verhüllung darstellt.
BundesratKOMPAKT v. 11.10.2018
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