Um „Verbindungen zwischen Islamisten und der Drogenszene“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (BT-Dr 18/13063) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (BT-Dr 18/12769). Wie die Bundesregierung darin ausführt, kann der Schmuggel und Handel von Betäubungsmitteln grundsätzlich zur Finanzierung terroristischer Gruppierungen und damit auch für Anschlagsfinanzierungen dienen. Den Rest des Beitrags lesen




