Am Mittwoch, den 22.06.2016, beginnt um 9.00 Uhr die Hauptverhandlung vor dem Staatsschutzsenat des HansOLG gegen den mutmaßlichen IS-Rückkehrer Harry S. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 27-jährigen deutschen Staatsangehörigen vor, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat Irak und Großsyrien“ („ISIG“) beteiligt (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB) und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) sowie das Waffengesetz (§ 52 Abs. 1 Nr. 2b WaffG) verstoßen zu haben.
Der Anklage zufolge konvertierte der in Bremen und London aufgewachsene Angeklagte im Alter von 20 Jahren zum Islam und radikalisierte sich unter dem Einfluss eines Angehörigen der salafistischen Szene in Bremen. Um sich dem ISIG anzuschließen und in den Dschihad zu ziehen, sei er im April 2015 über die Türkei nach Syrien ausgereist. Der Angeklagte habe sich dort in die Strukturen des ISIG eingegliedert und sich bereit erklärt, in einer Spezialeinheit der Vereinigung zu kämpfen, die regionale Kampfbrigaden des ISIG bei Bedarf hinter den gegnerischen Linien habe unterstützen sollen. Der Angeklagte habe in einer militärischen Ausbildung unter anderem spezielle Kampftechniken und den Umgang mit dem Schnellfeuergewehr AK 47 (Kalaschnikow) erlernt. Ein solches Gewehr habe er während seiner Aufenthalte in mehreren Ausbildungslagern geführt.
Anfang Juni 2015 habe der Angeklagte seine Ausbildung abgebrochen und die Spezialeinheit verlassen. Mitte Juni sei er anlässlich einer Gefangenenexekution nach Palmyra gebracht worden und dort als Fahnenträger in einem Propagandavideo aufgetreten, das im Internet in deutscher Sprache verbreitet worden ist, um auf diesem Weg neue Kämpfer für den ISIG in Europa, insbesondere in Deutschland, zu gewinnen. In dem Video würden die Zuschauer aufgefordert, sich dem Dschihad anzuschließen und – soweit ihnen eine Ausreise nach Syrien nicht möglich sei – in Deutschland „Ungläubige“ anzugreifen und zu töten. Nach dem Verlassen der Spezialeinheit bis zu seiner Ausreise aus Syrien soll der Angeklagte eine Pistole der Marke „Beretta“ mit Munition bei sich getragen haben.
Nach einem Krankenhausaufenthalt kehrte der Angeklagte Ende Juli 2015 nach Deutschland zurück und wurde dort festgenommen. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. (3 St 2/16)
Pressemitteilung des HansOLG v. 14.06.2016
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