HansOLG: Beginn der Hauptverhandlung gegen einen Angeklagten wegen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung

Am Mittwoch, dem 29.01.2014, beginnt um 9.30 Uhr vor dem 3. Strafsenat des HansOLG die Hauptverhandlung gegen einen Angeklagten, dem vorgeworfen wird, sich an einer ausländischen terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben (§§ 129a, 129b StGB).

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg wirft dem Angeklagten vor, von April bis Juli 2009 in Waziristan, Pakistan, Mitglied der „Islamischen Bewegung Usbekistan“ (IBU) und von August 2009 bis November 2009 Mitglied der Al Qaida in Waziristan gewesen zu sein. Der zunächst in Deutschland lebende Angeklagte habe sich spätestens Anfang 2009 zur Teilnahme am „Heiligen Krieg“ entschlossen und sei nach Waziristan gereist. Dort habe er eine Waffenausbildung in einem Trainingslager der IBU und einem Lager der Al Qaida erhalten und an einem Propagandafilm der IBU mitgewirkt. Im Dezember 2009 sei der Angeklagte wieder nach Deutschland zurückgekehrt.

Ziel der „Islamischen Bewegung Usbekistan“ und der Al Qaida sei die Vorherrschaft des Islams auf der ganzen Welt. Geprägt würden die Organisationen von einer fundamentalistischen Haltung und dem Ziel, eine ausschließlich auf religiösen Grundlagen beruhende Gesellschaftsform einzuführen. Legitimes Mittel zur Erreichung dieses Ziels sei für die Organisation der sog. Heilige Krieg („Jihad“). (3 St 4/13)

Pressemitteilung des HansOLG v. 24.01.2014

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