Forschungsstelle kirchliches Arbeitsrecht: Symposion „Welche Loyalität dürfen kirchliche Einrichtungen fordern?“

Beim 6. Symposion am Freitag, dem 06.10.2017, wird sich von 10.00 bis 16.00 Uhr im Evangelischen Bildungszentrum Hospitalhof in Stuttgart alles um die Frage drehen, welche Art von Loyalität die kirchlichen Einrichtungen der Caritas und Diakonie von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eigentlich fordern dürfen. Die besonders „konfessionell“ definierten Loyalitätsanforderungen in kirchlichen Arbeitsverhältnissen sind in den letzten Jahren schrittweise entschärft worden, werden aber gerade deshalb weiter intensiv diskutiert.

Fraglich ist, inwieweit die Auflockerung der strikten Konfessionsbindung mit einer Schärfung des Einrichtungsprofils gerade in Caritas und Diakonie einhergehen muss. Die Grundordnung des katholischen Arbeitsrechts wurde von der Deutschen Bischofskonferenz im April 2015 reformiert, doch wird hier intensiv weiter über eine stärkere Institutionenorientierung der Grundordnung nachgedacht. Ende 2016 verabschiedete die EKD eine neue Loyalitätsrichtlinie, deren Umsetzung in den Landeskirchen freilich noch nicht abgeschlossen ist. Hier wird z.B. „Verantwortung für die evangelische Prägung“ der Einrichtung eingefordert. Auch der EuGH in Luxemburg muss sich jetzt erstmals auf Grund zweier Vorlagen des BAG zur Reichweite der autonomen Festlegung von abgestuften Loyalitätsobliegenheiten durch die Kirchen und ihre Einrichtungen äußern.

Darüber wird am 06.10.2017 im Hospitalhof zu reden sein. Es soll speziell um die kirchlichen Einrichtungen und deren besondere Bedürfnisse gehen. Rechtsanwalt Christian von Tiling (Hamburg) wird zunächst fragen, ob und inwieweit die Kirchenmitgliedschaft als Einstellungskriterium in der EKD heute noch eine Rolle spielt. Steffen Klumpp (Universität Erlangen-Nürnberg) beleuchtet die Fragestellung europarechtlich und wagt die Prognose, ob der EuGH die Norm des § 9 AGG kippen wird, wonach das Selbstverständnis der Kirchen über die geforderten Loyalitätspflichten allein entscheiden soll. Beate Hofmann (Kirchliche Hochschule Wuppertal/Bethel) untersucht dann in ihrem Referat die Mitarbeit von Nichtchristen in kirchlichen Einrichtungen aus theologischer Perspektive. Abschließend referiert Norbert Manterfeld (Stephanus-Stiftung Berlin) zum Thema „Kopftuch in der Kirche?“ und stellt die Auswirkungen aktueller Entscheidungen von EuGH und BAG aus Sicht der Personalpraxis dar.

Wie immer wird eine Podiumsdiskussion mit erfahrenen Praktikern – u.a. Wolfgang Teske (Vorstand Diakonie Mitteldeutschland) – das 6. Symposion der Forschungsstelle abrunden.

Mit der Anmeldung (E-Mail an arbeitsrecht@jura.uni-tuebingen.de) wird die Überweisung des Kostenbeitrags von € 50,– an die Universität Tübingen, IBAN DE1364 1500 2000 0001 3004 mit dem Zusatz „zu Gunsten Nr. 3900/3003000401 Prof. Reichold“ sowie Vor- und Zuname der teilnehmenden Person erbeten.

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