Die Staatsregierung hat die Kleine Anfrage des Abgeordneten des Sächsischen Landtages André Schollbach zum Thema „Deutscher Katholikentag in Leipzig – Ersatz des regulären Unterrichts an Schulen“ nach bestem Wissen unverzüglich vollständig beantwortet. Der Abgeordnete ist damit nicht in seinen verfassungsrechtlich garantierten Frage- und Auskunftsrechten verletzt worden. Das hat der SächsVerfGH mit Urteil vom 28.07.2017 entschieden. Den Rest des Beitrags lesen




