Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat den Antrag einer Muslimin, ihr eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung zum Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) beim Autofahren zu erteilen, zu Recht abgelehnt. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz, das damit das vorangegangene Urteil des VG Neustadt bestätigte. Den Rest des Beitrags lesen »




