Der federführende Ausschuss des Bayerischen Landtags hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Dr 17/ 20554 v. 01.02.2018). Er hat Zustimmung mit der Maßgabe einer Änderung empfohlen. Art. 11 BayRiStAG, der Regelungen zu „Amtstracht, Neutralität“ trifft, bleibt unverändert.
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