VG Darmstadt: Richterin nur ohne Kopftuch

Die Einstellung einer Richterin darf abgelehnt werden, wenn sie ein Kopftuch auch während des Kontakts mit Verfahrensbeteiligten tragen möchte. Den Rest des Beitrags lesen »

OLG Braunschweig: Schöffin darf in Strafverhandlung kein Kopftuch tragen

Das Tragen eines Kopftuchs als Richterin in einer Strafverhandlung verstößt gegen das staatliche Neutralitätsgebot. Dies entschied der Strafsenat des OLG Braunschweig und enthob eine bereits gewählte Schöffin auf Antrag des LG Braunschweig ihres Amtes. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen 161 – Staatsunrecht

Man fand das Verhältnis desselben zum Staat ganz unerträglich, und in Privathäusern und auf öffentlichen Plätzen, erhob sich die Meinung, dass es besser sei, ein offenbares Unrecht an ihm zu verüben, und die ganze Sache von neuem niederzuschlagen, als ihm Gerechtigkeit, durch Gewalttaten ertrotzt, in einer so nichtigen Sache, zur bloßen Befriedigung seines rasenden Starsinns, zukommen zu lassen. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen 160 – Grenze des Rechts

Die Ordnung des Staats sei, …, so verrückt, dass man sie schwerlich durch einen Grundsatz, aus der Wissenschaft des Rechts entlehnt, werde einrenken können. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen 159 – Der Zweck des Staates

Verstoßen! rief Luther, indem er ihn ansah. Welch eine Raserei der Gedanken ergriff dich? Wer hätte dich aus der Gemeinschaft des Staats, in welchem du lebtest, verstoßen? Ja, wo ist, so lange Staaten bestehen, ein Fall, dass jemand, wer es auch sei, daraus verstoßen worden wäre? – Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen 153 – Der Preis des Rechtsstaats

Der Preis für den Rechtsstaat kann hoch sein, und wir fordern ihn von Menschen in den schmerzlichsten Situationen ein. Auf das Unrecht der Tat folgt dann die Ungerechtigkeit eines falschen Freispruchs, der Täter macht einen Menschen zum Opfer, und der Staat lässt ihn allein. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen 141 – Politik als Mantel, Staat als Schuh

„Die Stärken eines politischen Systems bestünden doch vielleicht gerade darin, sich neuen Entwicklungen anzupassen wie ein gut sitzender Mantel. Schließlich sei ein legitimer Staat wie ein Schuh, den man nicht spürt, solange er nicht drückt.“ Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen 137 – Die Gewöhnung des Bürgers

Die Bürger eines gut funktionierenden Staates sind daran gewöhnt, dass öffentliches und persönliches Wohl zur Deckung gebracht werden, auch und gerade in den finstersten Winkeln der menschlichen Existenz. Den Rest des Beitrags lesen »

Arnulf von Scheliha/Hinnerk Wißmann, Religionsunterricht 4.0

Arnulf von Scheliha und Hinnerk Wißmann diskutieren die Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des schulischen Religionsunterrichts nach Art. 7 Abs. 3 GG. Sie sichten die vielen guten Gründe, Religion an den Schulen in der Binnenperspektive der Religionsgemeinschaften zu unterrichten. Die wachsende religiöse Pluralität und der demographische Wandel legen allerdings eine Überprüfung der bisher gewohnten Organisation dringlich nahe – gerade wenn man an den besonderen Zielen des Religionsunterrichts festhalten will. Den Rest des Beitrags lesen »

Mathias Schmoeckel, Das Recht der Reformation in Frankreich und die Vollendung des modernen Staates

Die französische Rechtsgeschichte ist in Deutschland noch immer zu wenig bekannt: Die Erfindung der Gewaltentrennung wird Montesquieu zugeschrieben, nicht Claude de Seyssel, der dies auf Grund der Abnabelung der französischen Kirche von Rom um 1515 erstmals vertrat. Der Beginn der Diskussionen zur Verfassung und von Grundrechten liegt nicht im 18. Jahrhundert, sondern bei Jean Calvin bzw. dem Schock nach dem Bartholomäusnacht-Massaker. Ziel war der Erhalt des Königreichs unter einem Monarchen, der den verschiedenen Religionen als Rechtsgemeinschaften ebenso wie den Bürgern durch Recht gesicherte Möglichkeiten eines sicheren Lebens in Religionsvielfalt versprach. Mathias Schmoeckel analysiert das Vordringen der Reformation in der Rechtsordnung und Jurisprudenz, analysiert den Begriff „mos gallicus“, und beschreibt dann die Veränderungen des französischen Rechts in Bezug auf die Methoden und Quellen der Rechtswissenschaftler sowie die Auswirkungen auf die Religions- und Staatsordnung sowie ausgewählte Fragen des Zivil- und Strafrechts. Den Rest des Beitrags lesen »

Dominik Rennert, Hierarchie und Verhandlung – Die Verschiebung deutscher Konfliktlösungsmuster 1871–1971 am Beispiel der Religionsverfassung

Deutschland hat sich in einem Modell demokratisiert, das gesellschaftliche Konflikte vorrangig in Verhandlungsmustern auszugleichen versucht. Hiermit unterscheidet es sich deutlich von anderen westlichen Demokratien, vor allem den USA. Dieses verhandlungsdemokratische Modell, das sich vom Kaiserreich bis zur Bundesrepublik in mühsamen Kämpfen gegen die lange dominante autoritäre hierarchische Alternative durchsetzen musste, bestimmt nicht nur die formellen politischen Institutionen, sondern mit dem deutschen Wirtschafts- und Sozialmodell und der Religionsverfassung die gesamte Schnittstelle der Staat-Gesellschafts-Beziehungen. Dominik Rennert zeigt exemplarisch anhand des Religionsrechts, wie das Modell zunächst in Weimar scheiterte, um sich dann in Bonn zu stabilisieren, und wie das Staatsrecht im Laufe der Zeit in langen Auseinandersetzungen auf seine Herausbildung reagiert hat. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen 113 – Hermann Hesses Korrelatentheorie

Den Wohltaten, welche der Staat … erweist, muß eine scharfe, strenge Zucht entsprechen… Den Rest des Beitrags lesen »

Michael Kühnlein (Hrsg.), Gottloser Staat? – Im interdisziplinären Gespräch mit Horst Dreier

In seiner elegant geschriebenen Monographie „Staat ohne Gott. Religion in der säkularen Moderne“ wirbt der renommierte Staatsrechtler Horst Dreier für die Errungenschaften des säkularen Rechtsstaates, ohne dabei einseitig einer laizistischen Wertediktatur das Wort zu reden. In rechtshistorisch fundierten und gesellschaftspolitisch entschiedenen Analysen beschreibt Dreier die Säkularisierung des Staates eben nicht nur als einen heillosen Vorgang der Verrechtlichung, sondern auch als einen Ort des religiösen Freiheitsgewinns, der die Demokratie in ihrem Demokratischsein stärken kann. Den Rest des Beitrags lesen »

Seit wann hat der Staat eine Religion?

Dr. Georg Neureither

Von Dr. Georg Neureither, Heidelberg

Was Unbehagen an der Söderschen „Kreuzerhöhung”, was Pein an ihr bereitet, ist, dass sie einen Gegenstand des Individuellen in den Bereich des Staatlichen hievt. Den Rest des Beitrags lesen »

Martin Heckel, Gesammelte Schriften, Band VII: Staat – Kirche – Recht – Geschichte

Der vorliegende Band enthält die aus Anlass des 500-jährigen Reformationsjubiläums 2017 gehaltenen und zu Abhandlungen erweiterten Vorträge Martin Heckels. Sie suchen jeweils den Gesamtzusammenhang des damaligen Geschehens in der historischen und systematischen Behandlung ihrer Themen deutlich zu machen. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen XCIV – Georg Büchner rechnet ab

718.373 Einwohner… geben an den Staat jährlich an 6.363.364 Gulden… [D]ie Regierung sagt, das sei nötig die Ordnung im Staat zu erhalten. Was ist denn nun das für gewaltiges Ding: der Staat? Wohnt eine Anzahl Menschen in einem Land und es sind Verordnungen oder Gesetze vorhanden, nach denen jeder sich richten muss, so sagt man, sie bilden einen Staat. Der Staat also sind alle; die Ordner im Staate sind die Gesetze, durch welche das Wohl aller gesichert wird, und die aus dem Wohl aller hervorgehen sollen. – Seht nun, was … es heißt: die Ordnung im Staate erhalten!… Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen XCIII – Ein gewaltiges Ding: die Drei-Elemente-Lehre des Staates von Georg Büchner

Nicht Georg Jellinek, sondern Georg Büchner muss wohl als Urheber der Drei-Elemente-Lehre dessen gelten, was einen Staat bildet: Den Rest des Beitrags lesen »

Kerstin von der Decken/Angelika Günzel (Hrsg.), Staat – Religion – Recht. Festschrift für Gerhard Robbers zum 70. Geburtstag

Gerhard Robbers gehört zu den profiliertesten Religionsverfassungsrechtlern Europas. Gleichzeitig prägt sein breites fachliches Interesse seine Arbeit. Anlässlich seines 70. Geburtstages und zu Ehren seines Wirkens als Lehrer, Forscher und Praktiker vereint die Festschrift Beiträge zu Staat und Religion, Grundfragen staatlicher Ordnung, Verfassungs- und Europarecht, Grund- und Menschenrechten sowie Rechtspolitik. Den Rest des Beitrags lesen »

Wolfgang Hummes, Brauchen wir Gott im Grundgesetz?

Der anhaltende und teils dramatische Akzeptanzverlust der christlichen Kirchen in der Gesellschaft passt nicht zu ihrer grundgesetzlich begründeten Sonderstellung bei der Bewältigung angeblich gemeinsamer Aufgaben mit dem Staat. Vom Religionsunterricht bis zur Militärseelsorge überleben zahlreiche Privilegien aus der Zeit des christlichen Religionsmonopols. Den Rest des Beitrags lesen »

Horst Dreier, Kirche ohne König

Der Sturz der Monarchien in der deutschen Novemberrevolution 1918 besiegelte auch das Schicksal des jahrhundertealten landesherrlichen Kirchenregiments. Das für den Protestantismus in Deutschland so typische Bündnis von Thron und Altar zerbrach. Obwohl es bereits im 19. Jahrhundert gewisse Verselbständigungstendenzen der evangelischen Landeskirchen gegenüber dem Staat gegeben hatte, markierte der Vorgang eine bis dahin kaum für vorstellbar gehaltene Zäsur. Horst Dreier beleuchtet sowohl die Vorgeschichte wie auch die insbesondere in Preußen turbulente Ereignisgeschichte dieses gewaltigen staatskirchenrechtlichen Umbruches. Den Rest des Beitrags lesen »

Alexander Dietz/Jan Dochhorn/Axel Bernd Kunze u.a., Wiederentdeckung des Staates in der Theologie

Fragen zur Zukunft des Nationalstaats, des Rechtsstaats, des Sozialstaats und des demokratischen Staats bestimmen derzeit die öffentlichen Debatten. Während Kirche und Theologie in der Vergangenheit dem Staat oft zu unkritisch gegenüberstanden, hat sich in den letzten Jahrzehnten eine theologische Staatsvergessenheit und teilweise sogar Staatsverachtung verfestigt. Dies entspricht aktuellen gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Trends. Vor dem Hintergrund dieser Krise des Staates ist kritisch zu erörtern, in welchem Verhältnis Staatlichkeit, partikulare Identität und das christliche Wirklichkeitsverständnis zueinander stehen. Dazu leisten die Autoren dieses Bandes Beiträge in exegetischer und ethischer Perspektive. Den Rest des Beitrags lesen »

Thomas de Maizière, Religion im öffentlichen Raum – Spaltung oder Zusammenhalt der Gesellschaft?

Mit dem 13. Band der Leipziger Vorträge zu Recht und Politik wird die Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Thomas de Maizière an der Universität Leipzig veröffentlicht. Dieser Beitrag des Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Bundesministers widmet sich dem Staatskirchenrecht. Den Rest des Beitrags lesen »

Elias Bornemann, Die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates

Die religiös-weltanschauliche Neutralität ist der „Schlüsselbegriff“ des deutschen Religionsverfassungsrechts. Trotz seiner zentralen Stellung bestehen erhebliche Unsicherheiten über den genauen Bedeutungsgehalt dieses Verfassungsgrundsatzes. Um eine möglichst ganzheitliche Betrachtung zu ermöglichen, nähert sich Elias Bornemann dem Neutralitätsgebot von mehreren Seiten. Den Rest des Beitrags lesen »

Christoph Link, Gesammelte Abhandlungen zu Geschichte und Gegenwart des Rechts in Staat und Kirche

Mit einer großen Zahl grundlegender Arbeiten hat Christoph Link das evangelische Kirchen- und das Staatskirchenrecht mit ihren Grenzgebieten sowie die Verfassungs- und Geistesgeschichte des öffentlichen Rechts nachhaltig beeinflusst. Tiefe geistes- und verfassungshistorische Fundierung als Grundlage eines juristisch tragfähigen Ausgleichs widerstreitender Positionen zeichnet auch seine Arbeiten zu Problemen des geltenden Rechts aus. Neben Arbeiten zu den historischen und geistigen Grundlagen des kirchlichen und des staatlichen Rechts stehen Beiträge zu nach wie vor aktuellen Themen. Den Rest des Beitrags lesen »

Dietmar Willoweit, Staatsbildung und Jurisprudenz – Spätmittelalter und frühe Neuzeit – Gesammelte Aufsätze 2003–2016

Der Prozess der Staatsbildung vollzog sich in Europa unter dem maßgeblichen Einfluss des antiken römischen Rechts und des Rechtsdenkens der römischen Kirche. Staat und Politik können seit dem Hochmittelalter ohne Einbeziehung der stets präsenten rechtlichen Argumente nicht angemessen beschrieben werden. Diese spiegeln Überzeugungen einer Vergangenheit wider, in der dem Recht eine hervorragende Bedeutung zukam. Den Rest des Beitrags lesen »