Entgegen der städtischen Verordnung dürfen die Geschäfte am 2. Adventssonntag (04.12.2016) in Solingen nicht geöffnet sein. Dies hat das VG Düsseldorf auf Antrag der Gewerkschaft ver.di durch einstweilige Anordnung vom 18.11.2016 vorläufig festgestellt. Den Rest des Beitrags lesen




