VG Karlsruhe: Eilantrag gegen verkaufsoffenen Sonntag am 31. Oktober in Baden-Baden hat Erfolg

Die 6. Kammer hat einem Eilantrag der Gewerkschaft ver.di gegen die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags am 31.10.2021 in der Innenstadt von Baden-Baden stattgegeben.

Die Stadt hatte eine Sonntagsöffnung für diesen Tag anlässlich des in Baden-Baden stattfindenden Kongresses „Medizinische Woche“ mit Allgemeinverfügung vom 22.10.2021 erlaubt. Hiergegen wandte sich die Gewerkschaft an das VG Karlsruhe, um die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Allgemeinverfügung wiederherzustellen.

Diesem Begehren hat die zuständige 6. Kammer des Gerichts entsprochen. Sonntagsöffnungen aus besonderem Anlass seien auf Grund des verfassungsrechtlichen Schutzes von Sonn- und Feiertagen nur in engen Grenzen zulässig. Erforderlich sei u.a. eine Prognose, dass die Anlassveranstaltung mehr Besucher anziehe als die Verkaufsöffnung selbst. An einer solchen Prognose fehle es hier. Die Begründung der Stadt, dass keine Zahlen zu den Besuchern eines verkaufsoffenen Sonntags aus den vergangenen Jahren vorlägen und die Innenstadt auch an übrigen Sonntagen stark frequentiert sei, genüge nicht, da eine Prognose der Besucherzahlen der Verkaufsöffnung auch auf der Grundlage von Erfahrungswerten und Erhebungen zur werktäglichen Besucherfrequenz möglich sei. Nachdem die Verkaufsstellen seit mehreren Monaten wieder geöffnet seien, hätte die Stadt auf Erhebungen zum aktuellen werktäglichen Ladenbesuch zurückgreifen können.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Den Beteiligten steht hiergegen die Beschwerde zum VGH Baden-Württemberg in Mannheim offen. (VG Karlsruhe, Beschl. v. 28.10.2021 – 6 K 3802/21)

Pressemitteilung des VG Karlsruhe v. 29.10.2021

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