Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Tierschutz stärken – § 4a Absatz 2 Nummer 2 des Tierschutzgesetzes streichen“ (BTDr 20/5365) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, der CDU/CSU-Fraktion sowie der Fraktion „Die Linke“ abgelehnt. Die AfD-Fraktion hatte die ersatzlose Streichung jener Paragrafen gefordert, die Ausnahmen für eine betäubungslose Schlachtung von warmblütigen Tieren vorsehen. Den Rest des Beitrags lesen »