LAG Düsseldorf: Rechtsstreit um das Kopftuchverbot beigelegt

Die Klägerin ist seit 1997 als ausgebildete Sozialpädagogin bei dem Land Nordrhein-Westfalen beschäftigt und an einer Gesamtschule eingesetzt. Bis zum In-Kraft-Treten des neuen Schulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahre 2006 trug sie das islamische Kopftuch. Nach entsprechender Aufforderung durch das beklagte Land hat sie anschließend das Kopftuch abgesetzt und trug seitdem eine Mütze, durch die ihre Haare und Ohren vollständig verdeckt waren. Das beklagte Land sah in dieser Kopfbedeckung lediglich einen Ersatz für das mittlerweile untersagte Kopftuch und hatte die Klägerin daher aufgefordert, auf das Tragen der Mütze zu verzichten. Da sie dem nicht nachgekommen war, sprach das beklagte Land der Klägerin eine Abmahnung aus. Hiergegen hat die Klägerin zunächst beim ArbG Düsseldorf Klage eingereicht mit dem Ziel, die Abmahnung aus ihrer Personalakte zu entfernen. Nachdem sie sowohl bei dem ArbG als auch vor dem LAG Düsseldorf und letztlich vor dem BAG mit ihrer Klage gegen die Abmahnung erfolglos geblieben war, hat sie Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der Erste Senat des BVerfG hat mit Beschluss vom 27.01.2015 (1 BvR 471/10) entschieden, dass die Klägerin durch die arbeitsgerichtlichen Urteile aller Instanzen in ihrem Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG verletzt wird und hat unter Aufhebung der Urteile des BAG und des LAG Düsseldorf das Verfahren an das LAG Düsseldorf zurückverwiesen. Den Rest des Beitrags lesen »

BMJV: Heiko Maas hält „Berliner Rede zur Religionspolitik“

Am 27.05.2015 sprach Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Maas zum Thema „Oh Gott! Die multireligiöse Gesellschaft und der Verfassungsstaat“ an der Humboldt-Universität zu Berlin. Dabei hob er den Wert der Religion für den Verfassungsstaat hervor und betonte: „Religiöse Vielfalt ist gelebte Freiheit.“ Den Rest des Beitrags lesen »

Schokojoghurt, Bratkartoffeln und Kopftuch oder: Von der guten und schlechten Religionsfreiheit

Dr. Georg NeureitherVon Dr. Georg Neureither, Heidelberg

Juristische Begriffe irritieren das Publikum zuweilen auch deswegen, weil deren rechtlicher Sinngehalt vom allgemeinen Sprachgebrauch stark abweicht. So ist das auch mit der Erkenntnis, dass Juristen bei Art. 4 Abs. 1 und 2 GG offenbar zwischen einer guten und einer schlechten Religionsfreiheit unterscheiden – was in diesem Fall nicht nur das Publikum, sondern auch den Juristen irritierte, der sich dessen bis dato nicht bewusst war. Dazu eine erhellende Begebenheit vom Beisammensein am abendlichen Familientisch: Den Rest des Beitrags lesen »

Benachteiligtes Kruzifix?

katholisch.de – Katholische Kirche in DeutschlandSo titelte katholisch.de meinen Gastbeitrag zum Vergleich der beiden Verfassungsgerichtsentscheidungen: Das Kopftuch bleibt, das Kreuz muss weg – wie das? Den Rest des Beitrags lesen »

Über Kopftücher, Segelanweisungen und das Pech, zur falschen Zeit am falschen Ort und vor dem falschen Senat zu sein

VerfassungsblogZur falschen Zeit (2003), am falschen Ort (Baden-Württemberg) und – darf man nach der Aufhebung des pauschalen Kopftuchverbots durch den Ersten Senat des BVerfG sagen – im falschen Senat (Zweiter Senat): Das mag sich Fereshta Ludin zu ihrem Kopftuchverfahren vielleicht gedacht haben. Damals war es ihr nicht gelungen, durchzusetzen, dass sie mit Kopftuch unterrichten darf; nach dem jetzigen Beschluss aus „Karlsruhe“ sieht die Sache hingegen anders aus. Die menschliche Tragik dessen ist offensichtlich; doch was liegt ihr juristisch zu Grunde? Den Rest des Beitrags lesen »

BVerfG: Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der Verfassung nicht vereinbar

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des BVerfG entschieden, dass ein pauschales Verbot religiöser Bekundungen in öffentlichen Schulen durch das äußere Erscheinungsbild von Pädagoginnen und Pädagogen mit deren Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) nicht vereinbar ist. § 57 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes sind daher verfassungskonform dahingehend einzuschränken, dass von einer äußeren religiösen Bekundung nicht nur eine abstrakte, sondern eine hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität ausgehen muss, um ein Verbot zu rechtfertigen. § 57 Abs. 4 Satz 3 des Schulgesetzes, der als Privilegierung zu Gunsten christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen konzipiert ist, verstößt gegen das Verbot der Benachteiligung aus religiösen Gründen (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 und Art. 33 Abs. 3 GG) und ist daher nichtig. Die Entscheidungen der Arbeitsgerichte in den Ausgangsverfahren genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht; der Senat hat sie aufgehoben und die Verfahren an die Landesarbeitsgerichte zurückverwiesen. Die Entscheidung ist mit 6:2 Stimmen ergangen; Richter Schluckebier und Richterin Hermanns haben ein Sondervotum abgegeben. Vizepräsident Kirchhof hat an dem Verfahren nicht mitgewirkt. Richterin Hermanns ist durch Los als Vertreterin bestimmt worden. Den Vorsitz hat Richter Gaier als dienstältester Richter geführt. Den Rest des Beitrags lesen »

Eva-Maria Hohaus, Multikulturalismus in Theorie und Praxis – eine produktive Spannung?

Normative Theorie und praktische Erfahrung sind kein Gegensatzpaar, sondern stehen in einem wechselseitigen Spannungsverhältnis. Ausgehend von dieser Grundannahme entwickelt die interdisziplinäre Studie die Erörterung des Verhältnisses von philosophisch-normativer Reflexion und sozialer Praxis. Am Beispiel dreier exemplarischer Konfliktfälle um islamische Symbole und Riten (Kopftuch, Moscheebau, rituelle Schlachtung) sowie anhand ausgewählter Theorien des sozialphilosophischen Multikulturalismusdiskurses fragt die Studie nach Möglichkeiten der wechselseitigen Kritik und Anschlussfähigkeit. Den Rest des Beitrags lesen »

BAG: Islamisches Kopftuch und Annahmeverzug

Das Tragen eines Kopftuchs als Symbol der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben und damit als Kundgabe einer abweichenden Religionszugehörigkeit ist regelmäßig mit der arbeitsvertraglichen Verpflichtung einer in einer Einrichtung der Evangelischen Kirche tätigen Arbeitnehmerin zu neutralem Verhalten nicht vereinbar. Den Rest des Beitrags lesen »

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Aufgelesen XXV – Das Antlitz des Menschen

Die Beschwerdeführerin bewegt sich mit dem von ihr geltend gemachten Anspruch, Schuldienst mit dem Kopftuch ableisten zu dürfen, in einem kulturell und rechtlich schwierigen und spannungsgeladenen Grenzraum. Schon ein weiterer Schritt hin zur gänzlichen Verhüllung des Gesichts, der ebenfalls in der islamischen Glaubensgemeinschaft praktiziert wird, könnte aus deutschem Verfassungsverständnis heraus als unvereinbar mit der Würde des Menschen angesehen werden: Der freie Mensch zeigt dem anderen sein Antlitz. Den Rest des Beitrags lesen »

BVerfG: „Kopftuch-Verfahren“ werden ohne Mitwirkung von Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof entschieden

Der Erste Senat des BVerfG hat beschlossen, dass über zwei Verfassungsbeschwerden zum sog. Kopftuch-Verbot in nordrhein-westfälischen Schulen wegen Besorgnis der Befangenheit ohne Mitwirkung von Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof zu entscheiden ist. Maßstab hierfür ist nicht, ob ein Richter tatsächlich „parteilich“ oder „befangen“ ist, sondern ob ein Verfahrensbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln. Eine solche Konstellation liegt hier vor, denn in einer Gesamtbetrachtung kommt Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof gleichsam eine Art Urheberschaft für das zu beurteilende Rechtskonzept zu. Nach den gesetzlichen Bestimmungen wird ein Richter bzw. eine Richterin des Zweiten Senats durch Los als Vertretung bestimmt. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Düsseldorf: Kopftuchtragen kein Hindernis für die Einstellung als Beamtin in den allgemeinen Verwaltungsdienst

Mit dem in öffentlicher Sitzung verkündeten Urteil hat die 26. Kammer des VG Düsseldorf den Kreis Mettmann verpflichtet, über den Antrag einer Muslimin, welche aus religiösen Gründen auch während der Dienstausübung ein Kopftuch tragen möchte, auf Einstellung als Beamtin auf Probe in den allgemeinen Verwaltungsdienst neu zu entscheiden. Den Rest des Beitrags lesen »

Verlag „Der Islam“: Offene Gesprächsrunde „Islam vs. säkularer Staat – Zwischen Burkini und Beschneidung“

Die offene Gesprächsrunde mit Luqman Majoka zum Thema „Islam vs. säkularer Staat – Zwischen Burkini und Beschneidung“ veranstaltet der Verlag „Der Islam“ am Sonntag, den 13.10.2013 um 14 Uhr in Frankfurt a.M. Luqman Majoka ist Islamwissenschaftler und Verlagsleiter. Den Rest des Beitrags lesen »

LG Bremen: Kein Kopftuch im Fitnessstudio

Die Beklagte betreibt ein Fitnessstudio für Frauen nebst Rollen- und Massagestudio. In ihren Geschäfts- und Benutzungsbedingungen weist sie als Betreiberin darauf hin, dass das Tragen von Kopfbedeckungen und Schmuck im Fitnessstudio nicht gestattet ist. Die Klägerin schloss im April 2010 einen Nutzungsvertrag mit der Beklagten. Die Parteien gerieten miteinander in Streit, da die Klägerin aus religiösen Gründen in dem Fitnessstudio ein Kopftuch tragen wollte. Da die Klägerin der Aufforderung der Beklagten, im Sportstudio das Kopftuch abzulegen, nicht nachkam, kündigte die Beklagte den Nutzungsvertrag zum 31.05.2010. Den Rest des Beitrags lesen »