Die Bundesregierung schließt eine „latente Diskriminierung von Minderheiten durch die jeweilige Mehrheit“ in Bosnien und Herzegowina weiterhin nicht aus. „Dabei können Benachteiligungen aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Bevölkerungsgruppe indirekt auch Benachteiligungen aufgrund der Religionszugehörigkeit darstellen, da diese teilweise als konstitutiv für die Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe angesehen wird“, heißt es in der Antwort (BT-Dr 18/9832) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ (BT-Dr 18/9391), die die menschenrechtliche Lage in Bosnien und Herzegowina thematisiert hatte. Den Rest des Beitrags lesen




