Ein Schüler, der am Welthumanistentag (21. Juni) dem Unterricht fernbleibt, hat keinen Anspruch darauf, dass ein im Zeugnis eingetragener unentschuldigter Fehltag gestrichen wird. Er kann ferner nicht beanspruchen, dass der Welthumanistentag in den Ausführungsvorschriften der Berliner Schulverwaltung als einer der Feiertage aufgenommen wird, für die generell unterrichtsfreie Tage vorgesehen sind. Das hat das VG Berlin entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »




