Das SaarlOVG hat durch Berufungsurteil vom 03.12.2012 – 1 A 6/12 – einer gegen die Höhe der in der Landeshauptstadt Saarbrücken im Jahr 2008 erhobenen Bestattungsgrundgebühr „Asche“ gerichteten Klage stattgegeben. Grund der Beanstandung ist die Fehlerhaftigkeit der dieser Gebühr zugrunde liegenden Gebührenbedarfsberechnung. Den Rest des Beitrags lesen »