SaarlOVG: Rechtswidrigkeit der im Jahr 2008 in Saarbrücken erhobenen Bestattungsgrundgebühr „Asche“

Das SaarlOVG hat durch Berufungsurteil vom 03.12.2012 – 1 A 6/12 – einer gegen die Höhe der in der Landeshauptstadt Saarbrücken im Jahr 2008 erhobenen Bestattungsgrundgebühr „Asche“ gerichteten Klage stattgegeben. Grund der Beanstandung ist die Fehlerhaftigkeit der dieser Gebühr zugrunde liegenden Gebührenbedarfsberechnung.

In diese sind Kosten des Friedhofs- und Bestattungsbetriebs eingeflossen, die jedenfalls zu ihrem wesentlichen Anteil nicht der Bestattungsgrundgebühr, sondern der Grabnutzungsgebühr zuzuordnen gewesen wären. Dies ergibt sich aus den verbindlichen Vorgaben der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung. Hierdurch hat sich die Bestattungsgrundgebühr „Asche“ 2008 in einem rechtserheblichen Ausmaß (deutlich mehr als 3 %) erhöht. Die Revision gegen dieses Urteil wurde nicht zugelassen.

Pressemitteilung des SaarlOVG v. 19.12.2012

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