In o.g. Verfahren wurde nach 22 Verhandlungstagen das Urteil gesprochen. Der 9. Strafsenat des OLG München hat die Angeklagten jeweils wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland und wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes einer Kriegswaffe verurteilt. Gegen Izudin J. wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verhängt. Die beiden Mitangeklagten wurden zu Bewährungsstrafen von 2 Jahren bzw. von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt. Den Rest des Beitrags lesen »




