Nach 20 Verhandlungstagen hat der 5. Strafsenat des OLG Celle einen 38-jährigen Angeklagten deutscher und libanesischer Staatsangehörigkeit am 25.10.2021 u.a. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland („Islamischer Staat“ [IS]) in acht Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Der Angeklagte war Mitglied des zwischenzeitlich verbotenen Vereins „Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim“ (DIK) und hatte dort u.a. Kontakt zu Ahmad Abdulaziz Abdullah A. („Abu Walaa“), der durch das OLG Celle am 24.02.2021 u.a. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt worden ist. Wie andere Personen aus dem Umfeld des DIK war auch der Bruder des Angeklagten im Jahr 2015 nach Syrien ausgereist, wo er sich dem IS anschloss.
Nach den Feststellungen des Senats hat der Angeklagte seinen Bruder u.a. durch Geldzahlungen von insgesamt mehr als € 17.000,– sowie die Bereitstellung von Kommunikationsgeräten bei dessen Kampf für den IS unterstützt und die Ausreise der Ehefrau seines Bruders mit deren vier Kindern nach Syrien organisiert, wo die Ehefrau sich ebenfalls mitgliedschaftlich am IS beteiligte.
Der Angeklagte hatte bestritten, von der Mitgliedschaft seines Bruders im IS gewusst zu haben, und von ihm veranlasste Geldzahlungen und Hilfeleistungen u.a. damit begründet, dass er geglaubt habe, sein Bruder wolle der Zivilbevölkerung in Syrien helfen. Auf der Grundlage der durchgeführten Beweisaufnahme, in der u.a. zahlreiche Zeugen und mehrere Sachverständige angehört worden sind, war der Senat demgegenüber davon überzeugt, dass der Angeklagte seit der Ausreise seines Bruders von dessen Anschluss an den IS in Syrien wusste und auch konkrete Kenntnisse von dessen Tätigkeit vor Ort sowie der Ideologie des IS hatte.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft hat eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren beantragt; die Verteidigung des Angeklagten hat auf Freispruch plädiert. Der Angeklagte und die Generalstaatsanwaltschaft können dagegen Revision zum BGH erheben.
Der Angeklagte befindet sich seit dem 28.07.2020 in dieser Sache in Untersuchungshaft. Der Senat hat den Haftbefehl auf der Grundlage der Verurteilung neugefasst und wegen weiterhin bestehender Fluchtgefahr die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
(OLG Celle, Urt. v. 25.10.2021 – 5 StS 1/21).
Pressemitteilung des OLG Celle v. 25.10.2021
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