In dem Verfahren gegen den 30-Jährigen Angeklagten aus Niedersachen wurde die Hauptverhandlung am 08.09.2021 durch Urteil abgeschlossen. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung für die Dauer von drei Jahren ausgesetzt.
In seiner Entscheidung ging der Amtsrichter davon aus, dass der Angeklagte an dem Angriff auf das jüdische Lokal „Schalom“ in Chemnitz am Abend des 27.08.2018 beteiligt war und er einen oder zwei der Steine geworfen hat, die das Gebäude beschädigten und die Person des Gastwirtes verletzten. Am Tatort wurden von dem Angeklagten DNA-Spuren an den Steinen gefunden, die ihm zugeordnet werden konnten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Medieninformation des AG Chemnitz Nr. 6 v. 09.09.2021
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