Die Deutsche Post AG und die DHL Delivery Düsseldorf GmbH sind auch in zweiter Instanz mit ihren Begehren gescheitert, an den kommenden Sonntagen Arbeitnehmer zum Abbau des streikbedingten Arbeitsrückstandes beschäftigen zu dürfen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte den beiden Postdienstleistungsunternehmen für den Regierungsbezirk Düsseldorf untersagt, ihre Arbeitnehmer mit dem Ausfahren bzw. Austragen von Paketen, Päckchen, Briefen und mit sonstigen Postdienstleistungen an Sonn- und Feiertagen zu beschäftigen, weil dies gegen das Arbeitszeitgesetz verstoße. Den Rest des Beitrags lesen »




