Der Einzelhandel darf in den Innenstädten von Iserlohn und seinem Stadtteil Letmathe sowie im ganzen Stadtgebiet von Kevelaer nicht an Sonntagen öffnen, um den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die örtlichen Einzelhandelsstrukturen entgegenzuwirken. Dies hat das OVG in drei Eilbeschlüssen entschieden und damit seine Entscheidungen vom 28.08.2020 bestätigt. Vor allem das Vorbringen der Stadt Kevelaer, die nach ihrem eigenen Vortrag nicht mit einem Obsiegen gerechnet, sondern auf das Ausbleiben eines Gerichtsverfahrens gehofft hatte, bot dem 4. Senat Anlass zu ergänzenden Erläuterungen. Den Rest des Beitrags lesen »




