Die für das Versammlungsrecht zuständige 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. hat dem Eilantrag gegen die Verbotsverfügung der Stadt Frankfurt a.M. stattgegeben. Den Rest des Beitrags lesen »
Die für das Versammlungsrecht zuständige 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. hat dem Eilantrag gegen die Verbotsverfügung der Stadt Frankfurt a.M. stattgegeben. Den Rest des Beitrags lesen »
Der Eilantrag gegen das Verbot der geplanten Kundgebung „Stoppt den Krieg“ für Sonnabend, den 29.03.2025 ist erfolgreich. Den Rest des Beitrags lesen »
Der Eilantrag gegen das Verbot der Kundgebung „Für ein freies Palästina – Der Sieg gehört der Gerechtigkeit“ am 07.10.2024 ist erfolgreich. Die für das Versammlungsrecht zuständige 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. hat festgestellt, dass das Verbot der Kundgebung rechtswidrig ist. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. wurde die Untersagung der Teilnahme des Versammlungsleiters an der Kundgebung „From the river to the sea – Palestine will be free! Für ein freies Palästina für ALLE Menschen!“ und die Anordnung zur Bestellung einer Ersatzversammlungsleitung für rechtswidrig erklärt. Im Nachgang zu der gestrigen Entscheidung, mit der die Beschränkungen der oben genannten Kundgebung für rechtswidrig erklärt wurden, hat die Stadt Frankfurt a.M. mit Verfügung vom 21.03.2024 dem Anmelder und Versammlungsleiter untersagt, an der Kundgebung teilzunehmen, sowie aufgegeben, eine Ersatzversammlungsleitung zu bestellen. Dies stützt sie auf die Anmeldung der Versammlung unter dem Motto „From the river to the sea“. Der Antragsteller, zugleich Anmelder und Versammlungsleiter, hat am 21.03.2024 gegen die Verfügung der Stadt erfolgreich um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. hat diese festgestellt, dass Beschränkungen der oben genannten Kundgebung rechtswidrig sind. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. hat diese festgestellt, dass Beschränkungen der oben genannten Kundgebung rechtswidrig sind. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. wurde das Verbot des Aufzugs für den 23.12.2023 in der Zeit von 15 bis 20 Uhr in der Frankfurter Innenstadt für rechtswidrig erklärt. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. wurde die Beschränkung des am 16.12.2023 von 13 Uhr bis 16 Uhr stattfindenden Aufzuges in der Frankfurter Innenstadt (beginnend am Opernplatz durch die Innenstadt mit Abschlusskundgebung am Rathenauplatz) zu dem Thema „Frieden in Nahost“ für rechtswidrig erklärt. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG in Frankfurt a.M. hat diese festgestellt, dass Beschränkungen der oben genannten Kundgebung rechtswidrig sind. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. wurde das Verbot der Versammlung am 21.10.2023 ab 15.00 Uhr auf dem Opernplatz in Frankfurt a.M. zu dem Thema „Frieden und Gerechtigkeit im Nahen Osten“ für rechtswidrig erklärt. Der Antragsteller und zugleich Anmelder der Versammlung, ein islamischer Verein, hat am 20.10.2023 gegen die Verbotsverfügung der Stadt ebenfalls vom 20.10.2023 erfolgreich um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht. Die Stadt hatte zuvor die Versammlung verboten. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. wurde das Verbot der Versammlung am 14.10.2023 auf dem Opernplatz in Frankfurt a.M. zu dem Thema „Ein Freies Palästina“ für rechtswidrig erklärt. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit dem in einem Eilverfahren zugestellten Beschluss hat die 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. die von der Stadt Frankfurt a.M. angeordneten örtlichen und zeitlichen Beschränkungen einer Versammlung in der Nähe der Beratungsstelle von Pro-Familia im Frankfurter Westend als rechtswidrig erachtet. Den Rest des Beitrags lesen »
Die 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. hat festgestellt, dass die von der Stadt angeordneten örtlichen und zeitlichen Einschränkungen einer Versammlung in der Nähe der Beratungsstelle von pro familia in Frankfurt a.M. rechtswidrig waren. Den Rest des Beitrags lesen »
Auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 14.10.2021 hat die 4. Kammer des VG Frankfurt a. M. einen Anspruch auf Unterlassen des Kirchengeläuts in Usingen-Merzhausen abgelehnt. Geklagt hatte eine in unmittelbarer Nähe wohnende Nachbarin, die das sonntägliche Glockengeläut um 8.00 Uhr morgens und das weitere ein bis sechsmal im Jahr stattfindende Geläut anlässlich von Musikkonzerten verhindern wollte. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit Beschluss vom 27.10.2020 hat die für Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständige 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. einen Eilantrag eines Priesters gegen die mit Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt a.M. angeordnete Maskenpflicht bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften abgelehnt. Den Rest des Beitrags lesen »
Das VG Frankfurt a.M. ermöglicht es einer Rechtsreferendarin islamischen Glaubens im vorläufigen Rechtschutzverfahren, ihren juristischen Vorbereitungsdienst einschließlich eventuell durchzuführender Beweisaufnahmen und staatsanwaltschaftlicher Sitzungsvertretungen sowie der Leitung von Anhörungsausschüssen mit einem Kopftuch, das Haare und Hals bedeckt, zu versehen. Den Rest des Beitrags lesen
Die 6. Kammer des VG Frankfurt a.M. hat am 05.04.2017 einen Antrag eines tunesischen Staatsangehörigen, der im Verdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat steht, auf Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz gegen seine Abschiebung nach Tunesien im asylrechtlichen Eilrechtsschutzverfahren unter der Bedingung abgelehnt, dass die tunesische Regierung vor einer Abschiebung des Antragstellers völkerrechtlich verbindlich gegenüber der Bundesregierung zugesichert hat, dass gegen den Antragsteller nicht die Todesstrafe verhängt Den Rest des Beitrags lesen
Das VG Frankfurt a.M. hat mit Beschluss vom 18.06.2015 festgestellt, dass die Auflagenverfügung der Stadt Frankfurt a.M. gegenüber der Veranstaltung „Widerstand Ost West – Kundgebung gegen die radikale Islamisierung und den Faschismus in Deutschland“ offensichtlich rechtswidrig ist. Damit kann die Veranstaltung wie geplant auf dem Roßmarkt in der Frankfurter Innenstadt am 20.06.2015 ab 13.00 Uhr stattfinden. Den Rest des Beitrags lesen
Die 7. Kammer des VG Frankfurt a.M. hat am 04.08.2014 das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtet, einer ukrainische Staatsangehörigen jüdischer Volks- und Religionszugehörigkeit die Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention zuzuerkennen. Das Urteil beruht auf der Feststellung, dass die Klägerin auf Grund ihrer Religionszugehörigkeit in der Ukraine sowohl bei der Arbeitssuche, als auch bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit benachteiligt wurde und es zu Übergriffen Privater auf ihr Geschäft kam, sowie darauf, dass sie durch die zuständigen Polizeibehörden keine Unterstützung erhielt. Den Rest des Beitrags lesen »
Die 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Verfügung der Stadt Frankfurt a.M., mit der die Versammlung zum Zweiten Islamischen Friedenskongress am Samstag, den 08.09.2013, auf der auch der als Salafist bekannte Redner Pierre Vogel sprechen soll, zunächst verboten worden war, wiederhergestellt. Damit darf die angemeldete Versammlung zunächst auf dem Roßmarkt ohne Auflagen stattfinden. Den Rest des Beitrags lesen »