OVG Nordrhein-Westfalen: Verbot des Islamischen Kulturvereins Nuralislam e.V. rechtmäßig

Das Verbot des Islamischen Kulturvereins Nuralislam e.V. mit Sitz in Dortmund ist rechtmäßig. Dies hat das OVG Nordrhein-Westfalen, welches für Vereinsverbotsverfahren erstinstanzlich zuständig ist, entschieden und die Klage des Vereins auf Aufhebung der Verbotsverfügung des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen v. 01.02.2022, bekanntgegeben am 10.03.2022, abgewiesen. Den Rest des Beitrags lesen »