Nachdem das BAG die Rechtsprechung des EuGH anno 2018 im Fall „Egenberger“ und im „Chefarzt-Fall“ übernommen und verschärft hat, gelten kirchliche Einrichtungen jetzt als „Tendenzbetriebe“. Die neuen Wege und Regeln bei der Einstellung und der Kündigung in der „Dienstgemeinschaft“ werden in diesem Band durch Experten des Arbeitsrechts, des Europarechts und der Theologie näher erläutert.
Kommentar verfassen