Das VG Hamburg hat auf die Klage des Islamischen Zentrums Hamburg e.V. (IZH) entschieden, dass einzelne der angegriffenen Aussagen in dem Verfassungsschutzbericht 2019 zwar rechtswidrig sind, die von dem Verfassungsschutz vorgenommene Einordnung als Organisation des Islamismus aber nicht zu beanstanden ist. Den Rest des Beitrags lesen »





