Durch Verfahrenserleichterungen im Rahmen der kirchlichen Zusammenarbeit zu Beginn der Corona-Pandemie sind nach Angaben der Bundesregierung weder die Grundsätze der Verfahren der Zusammenarbeit mit den Kirchen verändert oder berührt worden noch die entsprechenden Förderrichtlinien. Seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sei auf Wunsch der Kirchen lediglich eine Klarstellung bezüglich der bereits in der Förderrichtlinie angelegten Möglichkeiten, flexibel auf die Herausforderungen durch die Pandemie zu reagieren, erfolgt, schreibt sie in einer Antwort (BT-Dr 19/28092) auf eine Kleine Anfrage (BT-Dr 19/27583) der AfD-Fraktion. Den Rest des Beitrags lesen »