Bundestag: Auswirkungen des Betätigungsverbots der Hisbollah

Um Auswirkungen des im Frühjahr 2020 ausgesprochen Betätigungsverbots der schiitischen Hisbollah (auch „Hizb Allah“) auf die Aktivitäten ihrer Unterstützer in Deutschland geht es in der Antwort der Bundesregierung (BT-Dr 19/30173) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Dr 19/29413). Danach liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über grundsätzliche strukturelle Veränderungen innerhalb der Anhängerschaft der Hisbollah vor.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, pflegen die Anhänger der Hisbollah in Deutschland nach wie vor den organisatorischen und ideologischen Zusammenhalt unter anderem in örtlichen Moscheevereinen, die sich in erster Linie aus Spendengeldern finanzieren. Sie vernetzten sich demnach nicht in einer einheitlichen, bundesweiten Struktur, sondern suchen mutmaßlich abgeschottete regionale Treffpunkte, unter anderem Moschee- und Kulturvereine, auf. Bei diesen Vereinen handele es sich jedoch nicht um homogene „Hisbollah“-Vereine, sondern um Anlaufpunkte für schiitische Muslime, zu denen auch Sympathisanten der „Hisbollah“ zählten.

heute im bundestag Nr. 753 v. 07.06.2021

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