Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Standesämter geltendes Recht beachten und auf Grund des seit dem 22.07.2017 in Deutschland ausnahmslos bestehenden Mindestheiratsalters von 18 Jahren keine Ehe unter Beteiligung eines Minderjährigen bei einem Standesamt geschlossen worden ist. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (BT-Dr 19/3081) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Dr 19/2637). Den Rest des Beitrags lesen »




