Die Gefährdungslage durch etwaige jihadistische Anschläge in der Bundesrepublik ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (BT-Dr 19/2223) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (BT-Dr 19/1969).
Danach steht Deutschland unverändert im „unmittelbaren Zielspektrum“ verschiedener jihadistischer Organisationen wie dem sog. Islamischen Staat, Al-Qaida und ihren Regionalorganisationen oder den mit ihnen ideologisch verbundenen Gruppierungen. Dementsprechend bestehe für das Bundesgebiet „eine anhaltend hohe Gefährdung, die sich jederzeit in Form von gefährdungsrelevanten Ereignissen bis hin zu jihadistisch motivierten Anschlägen konkretisieren kann“.
heute im bundestag Nr. 344 v. 29.05.2018
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