Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen (BT-Dr 18/12377) im Bundestag eingebracht. Er ist wortgleich mit einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (BT-Dr 18/12086), den der Bundestag bereits am 28.04.2017 in erster Lesung beraten und am 17.05.2017 in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses unter die Lupe genommen hatte. Die Bundesregierung hatte ihren Gesetzentwurf unterdessen den Bestimmungen des Grundgesetzes entsprechend zunächst dem Bundesrat zugeleitet, der am 12.05.2017 eine Stellungnahme hierzu beschlossen hat. Diese sowie ihre Gegenäußerung hat die Bundesregierung nun beim Bundestag eingereicht. Den Rest des Beitrags lesen





