OLG Frankfurt a.M.: Kein Verstoß gegen Heim- und Pflegegesetz bei Erbeinsetzung eines von der katholischen Pflegeeinrichtung unabhängigen katholischen Vereins

Die Erbeinsetzung eines Vereins, der in dieselbe hierarchische katholische Organisation wie die Pflegeeinrichtung der Erblasserin ohne Begründung eines Über- und Unterordnungsverhältnis eingebunden ist, kann wirksam sein. Die Begünstigung des juristisch von der Pflegeeinrichtung unabhängigen Vereins beinhaltet weder unmittelbar noch mittelbar einen Verstoß gegen die Verbotsnormen des Hessischen Heim- und Pflegegesetzes. Das OLG Frankfurt a.M. hat daher die Beschwerde des Sohnes der Erblasserin gegen die beabsichtigte Erbscheinserteilung an den Verein zurückgewiesen. Den Rest des Beitrags lesen »