Das OLG Düsseldorf hatte fünf tadschikische Angeklagte wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung und zum Teil damit in Zusammenhang stehender weiterer Delikte – Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Verstößen gegen das Waffen- und das Außenwirtschaftsgesetz – zu Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und neun Monaten sowie neun Jahren und sechs Monaten verurteilt. Den Rest des Beitrags lesen »





