Bereits mit Beschluss vom 26.10.2016 hat der VGH Baden-Württemberg den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit der die Gewerkschaft ver.di (Antragstellerin) erreichen wollte, dass die in Satzungen der Stadt Sindelfingen (Antragsgegnerin) anlässlich des Kinderfestes am 30.10.2016 vorgesehene sonntägliche Ladenöffnung unterbleibt. Nunmehr wurde den Beteiligten der vollständig begründete Beschluss zugestellt. Den Rest des Beitrags lesen




