Die Katholische Schwangerschaftsberatung ist ein Frauen- und Fachverband in der katholischen Kirche in Deutschland. Er berät u.a. Schwangere, insbesondere in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche. Den Rest des Beitrags lesen »
Die Katholische Schwangerschaftsberatung ist ein Frauen- und Fachverband in der katholischen Kirche in Deutschland. Er berät u.a. Schwangere, insbesondere in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche. Den Rest des Beitrags lesen »
Die 10. Kammer des LAG Niedersachsen hat die Berufung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig gegen die Entscheidung des ArbG Braunschweig über die Kündigungsschutzklage eines Kirchenmusikers zurückgewiesen. Der Domkantor wehrte sich gegen eine außerordentliche Kündigung vom 22.03.2022, die fristlos, hilfsweise mit sozialer Auslauffrist zum 31.10.2022 ausgesprochen wurde. Den Rest des Beitrags lesen »
Der Kläger wehrt sich mit seiner Kündigungsschutzklage gegen eine außerordentlich fristlose Kündigung vom 22.03.2022, hilfsweise außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist zum 31.10.2022. Die beklagte Landeskirche hat die Kündigung im Wesentlichen damit begründet, der Kläger habe sich Pläne offengehalten, für sich und seinen Ehemann Kinder im Wege der Leihmutterschaft in Kolumbien austragen zu lassen. Hierin liege ein erheblicher Loyalitätsverstoß, der eine weitere Zusammenarbeit auch unter Berücksichtigung der exponierten Position des Klägers als Domkantor mit bundesweitem Bekanntheitsgrad unzumutbar mache. Zudem hätten die Diskussionen um die privaten Planungen des Klägers zu Zerwürfnissen unter Mitarbeitern, die in weiten Teilen eine weitere Zusammenarbeit ablehnten, geführt. Den Rest des Beitrags lesen »
Anna-Lisa Giehl untersucht den Einfluss der EMRK und des Unionsrechts auf die Zulässigkeit besonderer Einstellungsvoraussetzungen und Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen Arbeitsverhältnissen. Den Rest des Beitrags lesen »
Die Dissertationsschrift nähert sich „besonderen kirchlichen Loyalitätsobliegenheiten“ auf der Grundlage des Verfassungsrechts: Bilden das Konzept der Dienstgemeinschaft und zahlreiche in ihm geborgene Prämissen in vielen vorangegangenen Veröffentlichungen den Ausgangspunkt der jeweiligen Untersuchung, sollen hier methodische und dogmatische Sonderwege und Divergenzen zum übrigen (Religions-)Verfassungsrecht aufgedeckt werden. Den Rest des Beitrags lesen »
Die Arbeit analysiert Loyaliätsobliegenheiten aus europäischer Perspektive. Aus Konventions- und Unionsrecht erarbeitet der Autor einen Abwägungsansatz, der das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaft mit den Grundrechten des Arbeitnehmers austariert. Im Zentrum dessen steht die Funktion des Arbeitnehmers in der religiösen Sendung der Religionsgemeinschaft und des Arbeitgebers. Die Rechtsprechung des BVerfG bedarf vor diesem Hintergrund der Revision. Den Rest des Beitrags lesen »
Die außerordentliche Kündigung eines Kochs in einer evangelischen Kindertagesstätte wegen Kirchenaustritts ist unwirksam. Den Rest des Beitrags lesen »
Die Rechtskraft einer Entscheidung, mit der eine Kündigungsschutzklage abgewiesen wurde, schließt grundsätzlich etwaige Ansprüche des Arbeitnehmers auf Ersatz entgangenen Verdienstes sowie entgangener Rentenansprüche aus. Etwas anderes kann ausnahmsweise bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung i.S.v. § 826 BGB durch den Kündigenden in Betracht kommen. Den Rest des Beitrags lesen »
Ein der römisch-katholischen Kirche verbundenes Krankenhaus darf seine Beschäftigten in leitender Stellung bei der Anforderung, sich loyal und aufrichtig im Sinne des katholischen Selbstverständnisses zu verhalten, nur dann nach ihrer Religionszugehörigkeit unterschiedlich behandeln, wenn dies im Hinblick auf die Art der betreffenden beruflichen Tätigkeiten oder die Umstände ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt. Den Rest des Beitrags lesen »
Das LAG Düsseldorf hat die Klage des ehemaligen Chorleiters und Organisten einer katholischen Kirchengemeinde auf Schadensersatz gerichtet auf entgangene Vergütung für die Vergangenheit von € 275.067,– sowie für die Zeit ab Januar 2017 von monatlich € 1.449,– abgewiesen. Die Klage gegen die Kirchengemeinde und gegen das Bistum Essen war erfolglos, weil rechtskräftig feststeht, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers mit der Kirchengemeinde durch die Kündigung am 15.07.1997 zum 31.03.1998 auf Grund der Eingehung einer neuen Partnerschaft nach Trennung von seiner Ehefrau sein Ende gefunden hat. Dies haben die deutschen Gerichte in vorangegangenen Verfahren abschließend entschieden. Den Nachweis einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) durch die Beklagten, die diese Entscheidungen durchbrechen könnte, hat der Kläger nicht geführt. Den Rest des Beitrags lesen »
Die Anforderung an einen katholischen Chefarzt, den heiligen und unauflöslichen Charakter der Ehe nach dem Verständnis der katholischen Kirche zu beachten, erscheint nicht als wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung, worüber im vorliegenden Fall jedoch das deutsche BAG zu befinden hat. Den Rest des Beitrags lesen »
Caritas und Diakonie sind in Zeiten der Säkularisierung und Entkirchlichung darauf angewiesen, die „Dienstgemeinschaft“ auch mit anders- oder nichtgläubigen Mitarbeitern glaubwürdig und im Einklang mit den kirchlichen Vorgaben verwirklichen zu können. In diesem Band wird daher die organisationale Loyalität kraft gemeinsamer Überzeugung ungeachtet der Konfession als maßgebliches Modell der „Dienstgemeinschaft“ zur Diskussion gestellt. Daraus folgen Lockerungen der Einstellungsanforderungen, beispielhaft dargestellt anhand der EKD-Loyalitäts-Richtlinie 2017. Dass die neue Rechtsprechung des EuGH diese Liberalisierung der Einstellungspraxis der Kirchen auch rechtlich fordert, wird ebenfalls verdeutlicht. Den Rest des Beitrags lesen »
Die Anforderung, dass ein katholischer Chefarzt den heiligen und unauflöslichen Charakter der Ehe nach dem Verständnis der katholischen Kirche beachtet, stellt keine echte berufliche Anforderung und erst recht keine wesentliche und gerechtfertigte berufliche Anforderung dar. Den Rest des Beitrags lesen »
Der Kläger war seit 1983 bei einer katholischen Kirchengemeinde als Chorleiter und Organist in Vollzeit beschäftigt. Die Gemeinde kündigte das Arbeitsverhältnis am 15.07.1997 zum 31.03.1998. Hintergrund war die Trennung des Klägers von seiner Ehefrau im Jahr 1995 und die Eingehung einer neuen Partnerschaft, aus der ein Kind hervorging. Nachdem das ArbG Essen und das LAG Düsseldorf der hiergegen vom Kläger erhobenen Kündigungsschutzklage stattgegeben hatten, hob das BAG das Urteil des LAG Düsseldorf auf. Nach erneuter Verhandlung und durchgeführter Beweisaufnahme wies das LAG die Klage ab. Die Aufnahme einer neuen Beziehung sei eine persönliche sittliche Verfehlung i.S.d. Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse vom 22.09.1993 (GrO). Als Organist und Chorleiter habe er eine große Nähe zum Verkündungsauftrag der katholischen Kirche gehabt. Den Rest des Beitrags lesen
Beim 6. Symposion am Freitag, dem 06.10.2017, wird sich von 10.00 bis 16.00 Uhr im Evangelischen Bildungszentrum Hospitalhof in Stuttgart alles um die Frage drehen, welche Art von Loyalität die kirchlichen Einrichtungen der Caritas und Diakonie von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eigentlich fordern dürfen. Die besonders „konfessionell“ definierten Loyalitätsanforderungen in kirchlichen Arbeitsverhältnissen sind in den letzten Jahren schrittweise entschärft worden, werden aber gerade deshalb weiter intensiv diskutiert. Den Rest des Beitrags lesen
Kirchliche Einrichtungen sind in der säkularen Gesellschaft des 21. Jahrhunderts mehr denn je darauf angewiesen, eine christliche „Unternehmenskultur“ zu entwickeln, die unabhängig vom persönlichen Bekenntnis der Mitarbeitenden Glaubwürdigkeit und hohe Fachkompetenz nach innen und außen verbürgt. In diesem Band werden daher beispielhaft die Umsetzung von diakonischer „Corporate Governance“ oder einrichtungsspezifischer Ethik-Richtlinien als Voraussetzung guter christlicher Unternehmenskultur dargestellt und diskutiert. Zudem werden die staatskirchenrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen zur Auflockerung konfessioneller Loyalitätsobliegenheiten in den Blick genommen. Den Rest des Beitrags lesen »
The applicant, Petar Travaš, is a Croatian national who was born in 1975 and lives in Rijeka (Croatia). The case concerned his dismissal from two teaching posts, on the grounds that he had entered into a second marriage. Mr Travaš is a professor of theology. He was issued with a canonical mandate to teach Catholic religious education by the Rijeka Archdiocese, and in September 2003 he was offered an indefinite contract to teach the subject in two State high schools – where his salary was paid by the State. Den Rest des Beitrags lesen
The applicant, Petar Travaš, is a Croatian national who was born in 1975 and lives in Rijeka (Croatia). The case concerns his dismissal from two teaching posts, on the grounds that he had entered into a second marriage. Mr Travaš is a professor of theology. He was issued with a canonical mandate to teach Catholic religious education by the Rijeka Archdiocese, and in September 2003 he was offered an indefinite contract to teach the subject in two State high schools – where his salary was paid by the State. Den Rest des Beitrags lesen
Die Beklagte ist Trägerin mehrerer Krankenhäuser und institutionell mit der römisch-katholischen Kirche verbunden. Der katholische Kläger war bei ihr seit dem Jahr 2000 als Chefarzt beschäftigt. Den Dienstvertrag schlossen die Parteien unter Zugrundelegung der vom Erzbischof von Köln erlassenen Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse vom 23.09.1993 (GrO 1993). Nach deren Art. 5 Abs. 2 handelte es sich beim Abschluss einer nach dem Glaubensverständnis und der Rechtsordnung der Kirche ungültigen Ehe um einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß, der eine Kündigung rechtfertigen konnte. Die Weiterbeschäftigung war grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Loyalitätsverstoß von einem leitenden Mitarbeiter begangen wurde (Art. 5 Abs. 3 GrO 1993 – Art. 5 der GrO wurde mit Wirkung zum 01.08.2015 neu gefasst). Zu diesen zählen nach kirchlichem Recht auch Chefärzte. Den Rest des Beitrags lesen
Kirchliche Arbeitgeber verlangen von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht nur gute Arbeit, sondern auch kirchengemäßes Verhalten. Wie weitgehend diese Loyalitätsobliegenheiten in das Privatleben eingreifen dürfen, war Gegenstand mehrerer aktueller Urteile des BAG und eines Beschlusses des BVerfG. Die „Säkularisierung“ der kirchlichen Arbeitsbeziehungen lässt sich auch durch kirchenfreundliche Rechtsprechung nicht aufhalten, die Kündigung allein wegen Wiederverheiratung eines leitenden Arztes wird heute als Skandal empfunden. Dieser Band dokumentiert die schwierige Suche nach einer Unternehmenskultur, die gute „soziale“ Arbeit in christlichem Auftrag mit der Achtung vor Individualgrundrechten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vereinbaren sucht. Den Rest des Beitrags lesen »
Bei einem Thema mit Variationen sind die Variationen bekanntlich wichtiger als das Thema. Das Thema „Loyalitätsobliegenheiten kirchlicher Arbeitnehmer“ ist nicht neu. Die Leitentscheidung des BVerfG hierzu stammt aus dem Jahr 1985. Im Oktober 2014 hat das Gericht in einem umfangreichen Beschluss hieran angeknüpft. Dieser sog. Chefarztfall bestätigt und vertieft die bisherige Rechtsprechung, enthält aber auch bemerkenswerte neue Akzente, weshalb ein näherer Blick auf die Entscheidung lohnt. Den Rest des Beitrags lesen »