In dem Strafverfahren gegen Stephan B hat der 1. Strafsenat des OLG Naumburg (Staatsschutzsenat) die Anklage des Generalbundesanwalts vom 16.04.2020 zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Darüber hinaus hat der Senat die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen Stephan Bangeordnet und die Zulassung der Nebenklage von 40 Personen ausgesprochen. Den Rest des Beitrags lesen »





