Bundestag: Keine bundesweite Erfassung von „Kinderehen“ 

Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse zu den zwischen 2016 und 2024 jährlich registrierten „Kinderehen“. Eine bundesweite Erfassung gebe es nicht, führt die Bundesregierung in einer Antwort (BT-Dr 21/1058) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion unter dem Titel „Aktuelle Sachlage zum Thema Kinderehen in Deutschland“ (BT-Dr 21/871) aus. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestag: „Kinderehen in Deutschland“ thematisiert

Die „aktuelle Sachlage zum Thema Kinderehen in Deutschland“ thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (BT-Dr 21/871). Darin erkundigt sie sich danach, wie viele Kinderehen im Ausländerzentralregister zum Stichtag 31.12.2024 erfasst waren. Den Rest des Beitrags lesen »

Lara-Lauren Goudarzi-Gereke, Schiitisches Familienrecht zwischen Frauenrechten und Konfessionalismus

Die moderne Kodifizierung islamischen Familienrechts blieb außerhalb Irans lange weitgehend die Kodifizierung sunnitischen Familienrechts. Erst zu Beginn des 21. Jahrhunderts wurde in einigen mehrheitlich muslimischen Ländern die Einführung schiitischer Familiengesetze angestoßen und damit auch hitzige Debatten über Frauenrechte und Familie, konfessionelle Identitäten und nationale Einheit, Verfassung und den Islam. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestag: Union fragt nach Maßnahmen zu Frühehen in Deutschland

„Geplante Maßnahmen zu Frühehen in Deutschland“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage (BT-Dr 20/10184) der CDU/CSU-Fraktion. In dieser thematisieren die Abgeordneten den Umgang mit verheirateten Minderjährigen. In der Vorbemerkung verweist die Fraktion auf Schätzungen von Unicef, nach denen weltweit rund 640 Millionen Frauen leben, die vor ihrem 18. Lebensjahr verheiratet wurden. „Die sogenannten Frühehen sind ein gravierender Einschnitt in das Leben und die freien Entfaltungsmöglichkeiten junger Menschen. Überwiegend betroffen sind vor allem Mädchen, denen durch die frühe Verheiratung die Chance auf eine freie Persönlichkeitsentwicklung genommen wird“, heißt es weiter. Den Rest des Beitrags lesen »

Johanna Judith Mai, Möglichkeiten der Integration islamischen Rechts in das deutsche Rechtssystem

Welche Antworten kann das Recht auf religiöse Pluralität in der Gesellschaft geben und inwieweit lassen sich religiöse Regelungen im Rahmen des deutschen Verfassungsrechts integrieren? In dem Spannungsverhältnis von staatlicher Neutralität, konkurrierenden Grundrechten, zwingendem Recht und Privatautonomie untersucht das Werk, welche religiösen Regelungen des Familien- und Erbrechts sich wie umsetzen lassen. Den Rest des Beitrags lesen »

OLG Frankfurt a.M.: Morgengabe nach deutschem Recht nicht einklagbar

Das Versprechen einer Pilgerreise nach Mekka im Rahmen einer islamischen Hochzeitszeremonie stellt ein Braut- bzw. Morgengabeversprechen dar. Es ist gerichtlich nicht einklagbar, wenn deutsches Sachrecht anzuwenden ist und die Vereinbarung nicht von einem ausländischen Hintergrund geprägt wird. Jedenfalls bedarf ein solches Versprechen bei Anwendung deutschen Rechts der notariellen Form, entschied das OLG Frankfurt a.M. mit heute veröffentlichtem Beschluss. Den Rest des Beitrags lesen »

BGH: Aussetzung des Verfahrens zur Wirksamkeit von sog. Kinderehen und Vorlage der Sache an das BVerfG

Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des BGH hat ein Verfahren ausgesetzt und dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt, in dem es maßgeblich auf die Wirksamkeit des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen ankommt. Den Rest des Beitrags lesen »

AG München: Mit der Mahr zum Notar!

Das bei Heirat in Deutschland gegebene Morgen- oder Brautgabeversprechen bedarf nach hier anwendbarem deutschen Recht notarieller Beurkundung. Das AG München wies mit einem am 24.08.2018 verkündeten Beschluss den Antrag der geschiedenen Ehefrau auf Zahlung von € 4.000,– aus einer bei Heirat vom Antragsgegner versprochenen Morgen- oder Brautgabe (auch mahir oder Mahr) ab. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestag: Kinderehen in Deutschland

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Standesämter geltendes Recht beachten und auf Grund des seit dem 22.07.2017 in Deutschland ausnahmslos bestehenden Mindestheiratsalters von 18 Jahren keine Ehe unter Beteiligung eines Minderjährigen bei einem Standesamt geschlossen worden ist. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (BT-Dr 19/3081) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Dr 19/2637). Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestag: Mögliche Vielehen in Deutschland

Um mögliche Vielehen geht es in der Antwort der Bundesregierung (BT-Dr 19/1997) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Dr 19/1738). Danach ist die Anzahl möglicher Vielehen unter in Deutschland lebenden Menschen nicht bekannt. „Nach Deutschland eingereiste Personen müssen (bei deutscher Staatsangehörigkeit) und können (bei ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit) ihre im Ausland geschlossene Ehe grundsätzlich nicht im Standesamt nachbeurkunden lassen“, heißt es in der Vorlage. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestag: FDP fragt nach Kinderehen

Nach der Umsetzung und dem Erfolg des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen aus dem vergangenen Jahr fragt die Fraktion der FDP in einer Kleinen Anfrage (BT-Dr 19/2637). Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestag: Staatliche Leistungen für Vielehe-Familien

Nach staatlichen Unterstützungsleistungen für Vielehe-Familien erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (BT-Dr 19/1738). Den Rest des Beitrags lesen »

GA Saugmandsgaard Øe: Private Scheidungen fallen nicht in den Anwendungsbereich der Rom III-Verordnung

Jedenfalls darf eine solche Scheidung nach dieser Verordnung über das auf die Ehescheidung anzuwendende Recht nicht als rechtswirksam anerkannt werden, wenn das maßgebliche ausländische Recht diskriminierend ist. Den Rest des Beitrags lesen

Bundesregierung: Gesetz gegen Kinderehe – Ehemündig ab 18 Jahren

Die Bundesregierung geht entschieden gegen Kinderehen vor. Künftig ist eine Eheschließung nur noch möglich, wenn beide Heiratswillige volljährig sind. Zudem gibt es klarere Regeln für den Umgang mit Ehen, die von Minderjährigen nach ausländischem Recht geschlossen wurden. Das entsprechende Gesetz ist am 22.07.2017 in Kraft getreten. Den Rest des Beitrags lesen

Bundesregierung: Gesetz gegen Kinderehe – Ehemündig ab 18 Jahren

Die Bundesregierung geht entschieden gegen Kinderehen vor. Künftig ist eine Eheschließung nur noch möglich, wenn beide Heiratswillige volljährig sind. Zudem gibt es klarere Regeln für den Umgang mit Ehen, die von Minderjährigen nach ausländischem Recht geschlossen wurden. Das entsprechende Gesetz hat den Bundesrat passiert. Den Rest des Beitrags lesen

BMJV: Bundestag beschließt Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen

Der Deutsche Bundestag hat am 01.06.2017 ein Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen. Dieses dient dem Schutz der betroffenen Minderjährigen und soll Rechtsklarheit schaffen. Dazu sieht das Gesetz Änderungen im Eheschließungs- und Eheaufhebungsrecht, des Asyl- und Aufenthaltsrechts sowie des Kinder- und Jugendhilferechts vor. Den Rest des Beitrags lesen

Bundestag: Bekämpfung von Kinderehen

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen (BT-Dr 18/12377) im Bundestag eingebracht. Er ist wortgleich mit einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (BT-Dr 18/12086), den der Bundestag bereits am 28.04.2017 in erster Lesung beraten und am 17.05.2017 in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses unter die Lupe genommen hatte. Die Bundesregierung hatte ihren Gesetzentwurf unterdessen den Bestimmungen des Grundgesetzes entsprechend zunächst dem Bundesrat zugeleitet, der am 12.05.2017 eine Stellungnahme hierzu beschlossen hat. Diese sowie ihre Gegenäußerung hat die Bundesregierung nun beim Bundestag eingereicht. Den Rest des Beitrags lesen

Bundestag: Auflösung von Kinderehen zweischneidig

Beim rechtlichen Vorgehen gegen die Verheiratung von Minderjährigen ist es kaum möglich, alles richtig zu machen. Das nahmen Abgeordnete und Zuhörer von einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch im Rechtsausschuss mit nach Hause. Gegenstand war ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD „zur Bekämpfung von Kinderehen“ (BT-Dr 18/12086). Mit ihm soll das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden. Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, wird abgeschafft. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen sollen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam werden. Das soll auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehen gelten. Im Alter von 16 oder 17 Jahren geschlossene Ehen sollen nicht nur wie nach geltendem Recht aufgehoben werden können, sondern in der Regel aufgehoben werden müssen. Hier soll, im Gegensatz zur Nichtigkeitserklärung bei noch jüngerer Heirat, die Letztentscheidung bei einem Gericht liegen. Den Rest des Beitrags lesen

Bundesrat: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen – Stellungnahme beschlossen

Wer heiraten möchte, muss künftig mindestens 18 Jahre alt sein. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, zu dem der Bundesrat am 12.05.2017 Stellung genommen hat (BR-Dr 275/17 [B]). Er soll Minderjährige in Deutschland vor zu früher Heirat schützen. Den Rest des Beitrags lesen

Bundesrat: Ausschüsse für Korrekturen am Gesetzentwurf gegen Kinderehen

Die vier beratenden Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat eine Stellungnahme. Darin begrüßen sie das mit dem Gesetzentwurf verfolgte Ziel, das Kindeswohl bei der Eheschließung stärker zu berücksichtigen. Den Rest des Beitrags lesen

Bundestag: Bekämpfung von Kinderehen

Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Bekämfung von Kinderehen (BT-Dr 18/12086) eingebracht. Er soll bereits am Freitag in erster Lesung beraten werden. Mit dem Gesetz soll das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden. Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, wird abgeschafft. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen sollen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam werden. Das soll auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehen gelten. Den Rest des Beitrags lesen

BMJV: Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen

Das Kabinett hat am 05.04.2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen beschlossen. Der Gesetzentwurf dient dem Schutz der betroffenen Minderjährigen und soll Rechtsklarheit schaffen. Er sieht Änderungen im Eheschließungs- und Eheaufhebungsrecht vor. Daneben enthält er Änderungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts sowie des Kinder- und Jugendhilferechts. Den Rest des Beitrags lesen

OLG Hamm: Keine gleichzeitigen Ehescheidungsverfahren vor einem deutschen Familiengericht und einem ausländischen (Scharia-)Gericht

Ehescheidungsverfahren können nicht gleichzeitig vor einem deutschen Familiengericht und vor einem Scharia-Gericht im Libanon betrieben werden. Das hat der 3. Senat für Familiensachen des OLG Hamm am 06.01.2017 unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des AG – FamG – Herne entschieden. Den Rest des Beitrags lesen

OLG Hamm: Geschiedener muslimischer Ehefrau steht „Abendgabe“ auch ohne „talaq“ zu

Die in einem islamisch-sunnitischen Ehevertrag für den Fall der Ehescheidung zu Gunsten der Ehefrau vereinbarte „Abendgabe“ schuldet der Ehemann auch dann, wenn die Ehefrau die Scheidung beantragt und dieser daher kein „talaq“ (Scheidungsverstoßung) des Ehemanns zu Grunde liegt. Das hat der 3. Senat des OLG Hamm am 22.04.2016 beschlossen und damit die erstinstanzliche Entscheidung des AG Bochum – FamG – bestätigt. Den Rest des Beitrags lesen

Ian McEwan: Kindeswohl

RWR-LogoNichts Geringeres als die Vermessung der Rechtswelt bietet Ian McEwans kunstvoll komponierte Novelle „Kindeswohl“ (der Verlag sagt „Roman“), in der am Beispiel einer Richterin und eines von ihr zu entscheidenden Falles Grundfragen des menschlichen Zusammenlebens verhandelt werden, welches das Recht ordnen soll – und doch nicht kann, weil ihm mit der Kategorie des Nicht-Entscheidungserheblichen Irrelevanzen für die Urteilsgründe innewohnen, die eine rechtliche Erledigung befördern mögen, einer menschlichen Befriedung aber zutiefst hinderlich sind. Generalklauseln, durch die wieder hineinkommt, was zuvor hinausgedrängt wurde, sind dann der einzige Ausweg des Rechts aus seiner selbstverschuldeten Unvollständigkeit. Dabei geht es keineswegs juristisch trocken und abgehoben theoretisch zu, so dass nur öden Juristenseelen, die zum Lachen in den Keller gehen, geraten werden könnte, das Buch zu lesen. Im Gegenteil, es geht, wie sich gleich zu Anfang zeigt, munter „zur Sache“: Let’s talk about sex! Den Rest des Beitrags lesen »