Der 5. Strafsenat des OLG Düsseldorf hat eine 29-jährige deutsche Staatsangehörige aus dem Kreis Wesel wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland in fünf Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit der Verletzung von Fürsorge- und Erziehungspflichten und in drei Fällen jeweils in Tateinheit mit Kriegsverbrechen gegen das Eigentum, zu einer Einheitsjugendstrafe von 3 Jahren verurteilt. Die Vorsitzende Richterin am OLG Dr. Puderbach-Dehne verkündete das Urteil nach 5 Verhandlungstagen. Der Senat hat zudem den Haftbefehl aufgehoben. Die Angeklagte wurde heute aus der Haft entlassen. Den Rest des Beitrags lesen »





