Das LG Dortmund hat den Angeklagten wegen Volksverhetzung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, und Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe hat es zur Bewährung ausgesetzt. Den Rest des Beitrags lesen »




