Bei einer für den 22.11.2025 geplanten pro-palästinensischen Demonstration in der Landeshauptstadt Düsseldorf dürfen diverse Parolen nicht geäußert werden. Das hat die 18. Kammer des VG Düsseldorf entschieden und damit den gegen das Verbot der Parolen durch das Polizeipräsidium Düsseldorf gerichteten Eilantrag des Veranstalters abgelehnt. Den Rest des Beitrags lesen »




